Zweibrücken Anlein-Gebot: Zuerst gütliche Ermahnung, später kostet’s Geld

Geh’n wir Tauben füttern im Park? Seit Monatsbeginn ist dies in Zweibrücken untersagt.
Geh’n wir Tauben füttern im Park? Seit Monatsbeginn ist dies in Zweibrücken untersagt.

Seit 1. Juli müssen im Stadtgebiet Hunde an der Leine geführt, dürfen keine Tauben mehr gefüttert werden. Verstöße wurden bislang aber noch keine geahndet.

Mitte Mai hatte der Stadtrat die neue sogenannte Gefahrenabwehrverordnung für Zweibrücken beschlossen. Indem in der Innenstadt das Füttern von Wildtieren nun verboten ist, soll vor allem die Anzahl an Tauben in Grenzen gehalten werden. Hunde dürfen laut Verordnung nur noch von „geeigneten Personen“ ausgeführt werden. Von der Leine lassen darf man die Tiere nur noch außerhalb bebauter Ortslagen. Auch Naherholungsgebiete und öffentliche Anlagen sind fürs leinenlose Umhertollen jetzt tabu.

Erster Schritt ist eine Belehrung

Dass die neuen Vorschriften von der Bevölkerung eingehalten werden, wird nach Angaben von Hauptamtsleiterin Alessa Buchmann „durch regelmäßige Streifengänge unserer Bediensteten des kommunalen Vollzugsdienstes“ kontrolliert. „Sollten bei diesen Streifengängen diverse Verfehlungen festgestellt werden, erfolgt zunächst eine mündliche Belehrung“, schildert die Amtsleiterin das Vorgehen. „Nur im Wiederholungsfall“, so Buchmann weiter, blühe den Betreffenden eine gebührenpflichtige Verwarnung.

So weit sei es bislang aber noch nicht gekommen. Die Gefahrenabwehrverordnung, erinnert Alessa Buchmann, sei ja erst seit 1. Juli in Kraft. „In diesem kurzen Zeitabschnitt bis zum heutigen Tag wurden noch keine gebührenpflichtigen Verwarnungen erteilt“, erklärt die Hauptamtsleiterin.

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