Speyer Neues Konzept lässt auf sich warten

Von anderen großen Projekten etwas in den Hintergrund gedrängt wird ein seit Langem heiß diskutiertes Problem: das Binsfeld. Auch mehr als zwei Jahre nach einem richtungsweisenden Urteil des Koblenzer Oberverwaltungsgerichtes (OVG) ist völlig unklar, wie die geforderte Änderung des Sanierungskonzeptes aussehen wird.

Bis jetzt liege kein endgültiger Vorschlag über eine Anpassung des Konzepts „auf dem Tisch“, sagte Stadt-Pressesprecher Matthias Nowack auf Anfrage. Die Verwaltung prüfe zurzeit verschiedene Alternativen. Unterschiedliche Auffassungen über das weitere Vorgehen gebe es ebenso in den Fraktionen. „Das Sanierungskonzept muss auch in den politisch verantwortlichen Gremien beraten werden. Das sollte im Lauf dieses Jahres geschehen.“ Der Achte Senat des OVG hatte im Dezember 2011 nach Verhandlung und Ortsbesichtigung die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Binsfeld und den Status als Wochenendhausgebiet bestätigt. Das von der Stadtverwaltung verfolgte Sanierungskonzept für die Beseitigung der Vielzahl von Bausünden verwarfen die Richter aber als „unzulänglich und ermessensfehlerhaft“. Dieses „alte“ Konzept ist seit 2008 in Kraft. Es wurde politisch beschlossen, nachdem im Binsfeld bei 241 kontrollierten Wochenendhäusern nur 39 unbeanstandet geblieben und 24 mit kleineren Mängeln festgestellt worden waren. Bei 178 Anwesen hatten die städtischen Kontrolleure dagegen baurechtswidrige Zustände protokolliert. Die Juristen in Koblenz hatten sich daran gestört, dass die Stadt bis dahin nur gegen Wohnflächen-Vergrößerungen durch Garagen-Nutzung einschritt, nicht aber gegen Ausweitungen in Kellern und Speichern. Dieses Verfahren missachte den Gleichheitsgrundsatz. Nach Ermittlungen der Stadt geht es in 15 Fällen um planwidrig eingerichtete Aufenthaltsräume im Speichern, in 127 Fällen wurden Kellerräume zu Wohnzwecken „umgewidmet“. Dies gilt laut Verwaltung auch für 59 Garagen. Das OVG hatte keine Revision zugelassen. Eine Beschwerde hatte Ende 2012 das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. (le)

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