Speyer Erwartung, keine Pflicht

Rathaus in Waldsee: Im Mai 2019 wird der Nachfolger für Verbandsbürgermeister Otto Reiland gewählt.
Rathaus in Waldsee: Im Mai 2019 wird der Nachfolger für Verbandsbürgermeister Otto Reiland gewählt.

«WALDSEE.» Nach der Nominierung von Patrick Fassott als SPD-Kandidat für das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde (VG) Rheinauen drängt sich die Frage auf, ob der Bürgermeister eigentlich in der VG wohnen muss. Denn Fassott ist zwar in Altrip aufgewachsen und verwurzelt, wohnt aber in Oftersheim. Um die Residenzpflicht ging es auch in der jüngsten Sitzung des VG-Haupt- und Finanzausschusses.

Die Frage nach der sogenannten Residenzpflicht lässt sich ganz klar mit „Nein“ beantworten. Die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz schreibt diese nicht vor. In Paragraf 53 Absatz 3 Nummer 3 wird verlangt, dass der hauptamtliche Bürgermeister Deutscher ist oder aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU kommt und seinen Wohnsitz in Deutschland hat und am Tag der Wahl noch keine 65 Jahre alt ist. Von einer Residenzpflicht ist also nicht die Rede. Eine Verbandsgemeinde kann höchstens erwarten, dass der Bürgermeister auch da wohnt, es aber nicht verlangen, denn es ist nicht bindend, wenn eine solche Erwartung in der Stellenausschreibung steht. Anders ist das bei einem ehrenamtlichen Ortsbürgermeister, der muss in der Gemeinde wohnen, in der er sein Ehrenamt ausübt. Das ist in Paragraf 53 Absatz 4 Ziffer 1 geregelt. Der Wohnort des Nachfolgers oder der Nachfolgerin von Otto Reiland (CDU) als Bürgermeister der VG Rheinauen war jüngst Gegenstand einer Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss. In dem Entwurf für die Stellenausschreibung des hauptamtlichen Bürgermeisters, der am 26. Mai 2019 gewählt werden soll, stand: „Es wird erwartet, dass die Bürgermeisterin/der Bürgermeister ihren/seinen Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Rheinauen nimmt.“ Diesen Entwurf hat die Verwaltung am 18. Oktober erstellt, also lange vor dem Zeitpunkt, an dem die SPD Patrick Fassott als Bürgermeisterkandidat nominiert hat. Fassott wohnt mit Frau und den beiden Töchtern im badischen Oftersheim. Er ist aber in Altrip aufgewachsen und dort auch noch in Vereinen aktiv. Sein Name ist übrigens in der Diskussion nicht gefallen. Gegen die im Entwurf der Stellenausschreibung formulierte „Residenzerwartung“ wehrte sich die SPD vehement. „Es gibt keine rechtliche Grundlage, da gibt es genügend Urteile. Wir bitten diesen Passus zu streichen“, forderte Ralf Kissel (SPD). Jürgen Zimmer (FWG-VG) war derselben Meinung. Der Passus würde suggerieren, man liege falsch, wenn man nicht in der Verbandsgemeinde wohnt. Frank Darstein (FWG Altrip) versuchte es mit Schmeichelei: „Wichtig ist, dass er ein guter Kaufmann ist. Ob er aus Frankenthal kommt oder Dürkheim, kann uns egal sein, Hauptsache er kriegt es so gut hin wie Sie“, sagte er an Reiland gewandt. Bürgermeister Otto Reiland (CDU) sah das anders: „Man sollte erwarten, dass ein Bürgermeister den Wohnsitz in der Gemeinde hat, dessen erster Bürger er ist. Rechtlich gesehen haben Sie recht, aber es schadet ja auch nicht, sich das zu wünschen.“ Allerdings hätten auch andere Verbandsgemeinden wie Römerberg-Dudenhofen und Dannstadt-Schauernheim eine Residenzerwartung formuliert. Auch André Schlosser (CDU) fand eine „Residenzerwartung“ gerade in einer ländlichen Region völlig nachvollziehbar. Büroleiter Detlef Schneider erklärte, dass bei der Stellenausschreibung einfach jene für die Wahl 2014 eins zu eins übernommen worden sei. Das habe man eben nicht, entgegnete der Beigeordnete Wolfgang Kühn (SPD). Dort sei nur von einem Wohnsitz, nicht von einem Hauptwohnsitz die Rede gewesen. Letztlich folgte der Ausschuss der Forderung von Wolfgang Kraus (SPD): In der Stellenausschreibung wird nun nicht mehr Hauptwohnsitz, sondern Wohnsitz stehen. Die Rubrik Unter dem Titel „Dienstagsfrage“ beantworten wir Fragen, die im Alltag im Speyerer Umland auftauchen.

x