Speyer Erdöl-Bohrung: Gruppe klagt vor Verwaltungsgericht

OTTERSTADT. Eine Gruppe innerhalb der Interessensgemeinschaft (IG) „Kein Erdöl in Otterstadt“ hat beim Verwaltungsgericht in Neustadt Klage eingereicht. Grund ist, dass dem Widerspruch der IG gegen den Zielabweichungsbescheid nicht stattgegeben worden ist.

Ein Konsortium aus GDF Suez und Palatina GeoCon will mit einer Probebohrung feststellen, ob es in Otterstadt Erdöl gibt. In einem ersten Schritt musste die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd über ein Zielabweichungsverfahren entscheiden. Aus einer landwirtschaftlich genutzten Fläche muss ein Industriegebiet gemacht werden. Es gibt, wie berichtet, einen Bescheid, der das genehmigt, allerdings hatte die Interessensgemeinschaft „Kein Erdöl in Otterstadt“ Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt, dem nicht stattgegeben wurde. Die IG-Mitglieder wollen sich mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt gegen das Abschmettern ihres Widerspruchs wehren. Das erklärte Jens Gastorf, Mitglied der IG, gestern auf RHEINPFALZ-Anfrage. Gastorf ließ offen, ob er in der Gruppe ist und bat um Verständnis dafür, dass er die Namen der Klagenden nicht öffentlich nennen wolle. Wie berichtet, hatte der Ortsgemeinderat von Otterstadt beschlossen, einen Anwalt zu beauftragen. Dieser soll prüfen, wie gegen die von dem Konsortium geplante Probebohrung für Erdöl schräg gegenüber der Sandgrube Heberger – jeweils etwa einen halben Kilometer von der Bebauung in Waldsee und Otterstadt entfernt – vorgegangen werden kann. (snr/krx)

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