Speyer Diskussion über Parkmöglichkeiten im Binsfeld

Schranke an Parkplatz-Zufahrt: teils geöffnet, teils nicht.
Schranke an Parkplatz-Zufahrt: teils geöffnet, teils nicht.

Der städtische Parkplatz im Binsfeld ist eine Besonderheit. Der Bereich an der Zufahrt zwischen Speyerlachsee und „Anglerstubb“ umfasst die einzigen von der Stadt vermieteten Stellflächen in dem Naherholungsgebiet. Für den Parkplatz im Norden ist die Gemeinde Otterstadt zuständig. Jetzt steht nach einem Knöllchen die Speyerer Fläche im Fokus.

Sebastian Hanten aus Speyer-Nord wollte sein Auto abends auf dem Parkplatz abstellen, wurde aber stutzig: „Der Parkplatz war geöffnet, jedoch die beauftragte Person war nicht präsent.“ Er konnte die Gebühr nicht entrichten und zog es vor, außerhalb zu parken – wo er eine verbotene Stelle nutzte und es von den städtischen Kontrolleuren ein 55-Euro-Knöllchen hagelte. Er wisse, dass der Parkplatz um 22 Uhr verschlossen wird, so Hanten. Dann würden seines Wissens Autos auch abgeschleppt. Deshalb habe er sich nicht getraut hineinzufahren, ohne Rücksprache mit dem Personal gehalten und bezahlt zu haben.

Ob die Befürchtung, nach der Rückkehr vom Baden nicht mehr an seinen Wagen zu kommen, berechtigt war oder nicht: Hanten ist die Unklarheit ebenso wie das Knöllchen bitter aufgestoßen. Er habe die Strafe bezahlt, betont er. Aber er habe sich auch mit einer Beschwerde an die Stadtverwaltung gewandt. „Ich bitte Sie, sich dieser Sache anzunehmen, um zukünftig eine funktionsfähige Parkplatzregelung herbeizuführen“, schreibt er der Bußgeldstelle. Er fordert, „eine Besetzung im Rahmen der Öffnungszeiten zu gewährleisten“. Badegästen müsse eine Gelegenheit gegeben werden, die Gebühr zu entrichten. Die Stellflächen außerhalb waren im Binsfeld zuletzt eingeschränkt worden.

Seit 2005 verpachtet

Die Stadtverwaltung zeigt sich verwundert über die Beschwerde. „Bislang gab es mit dem Mieter keinerlei Probleme und selbst wenn mal eine Beschwerde aufgetreten ist, wurde dem schnellstmöglich nachgegangen.“ Laut Stadt ist das Flurstück seit 2005 an den jetzigen Mieter verpachtet. Dieser sei dazu verpflichtet, den Parkplatz mit 400 Stellplätzen von Mai bis September zu bewirtschaften und in diesem Zeitraum von 9 bis 22 Uhr geöffnet zu halten. Von Oktober bis April entscheide der Mieter in einer Zuständigkeit über die Öffnungszeiten, erklärt Annika Siebert, Sprecherin der Stadtverwaltung.

Der Mieter sei auch verpflichtet, den Bereich ganzjährig zu reinigen und die Rasenflächen zu pflegen. Vor Jahren hatte er berichtet, im Sommer die Schranke teils gar nicht zu schließen und im Winter nicht zu öffnen.

x