Maxdorf
Wo und wann sich in Maxdorf Windräder drehen können
Wenn der Bürgermeister einen Tagesordnungspunkt als „Hauptpunkt der heutigen Sitzung“ ankündigt, dann kann man sich schon darauf einstellen, dass das Thema nicht ganz unwichtig ist. Beim Thema Energiewende hat Maxdorfs Ortsbürgermeister Werner Baumann (CDU) auf jeden Fall nicht übertrieben. Deshalb hatte er zur Sitzung des Umweltausschusses in Maxdorf auch fachkundige Unterstützung. Matthias Borrmann, Projektleiter Windenergieanlagenplanung bei der Gaia mbH in Lambsheim, brachte den Lokalpolitikern und den Besuchern das Thema näher.
Seine Eingangsthese: „Windenergie ist hier besser als Freiflächenfotovoltaik.“ Die Begründung lieferte er auch gleich. Denn das Gebiet, das auf Maxdorfer Gemarkung für Windräder infrage kommt, ist nordöstlich des Ortsrands in der Nähe der A61. Der geplante sechsspurige Ausbau der Nord-Süd-Achse ist hier zu berücksichtigen. Und das Gebiet ist als Überschwemmungsfläche vorgesehen. Zu beachten sei außerdem, dass eine Stromtrasse durch das Gebiet führe.
Siedlungspuffer: 900 Meter
Grundsätzlich seien in der Verbandsgemeinde Maxdorf Windräder in Fußgönheim, südöstlich des Ortsrands, und in Maxdorf möglich. Der Hintergrund dafür: Die Windräder müssen einen Abstand zur Wohnbebauung, den sogenannten Siedlungspuffer, von 900 Metern einhalten. Beide von Borrmann genannten Flächen sind entlang der Autobahn.
In Maxdorf gibt es laut Borrmann Potenzial für bis zu drei Windräder. Der Vorteil: „Die Gemeinde besitzt das Land.“ Die Fläche ist auch komplett auf Maxdorfer Gemarkung, grenzt zwar an die Lambsheimer Flur, lappt aber nicht über.
250 Meter hoch
Die Windräder sind laut Borrmann jeweils knapp 170 Meter hoch (Nabenhöhe). Die Gesamthöhe betrage rund 250 Meter. Der Rotor hat jeweils einen Durchmesser von 175 Metern. Die Generatorleistung betrage 7200 kW, pro Jahr liefere eine Anlage, also ein Windrad, 12,5 Millionen kWh. „Wir rechnen mit einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von knapp sechs Metern pro Sekunde“, sagte Borrmann. Ja, damit sei es ein Schwachwindstandort. „Aber wir würden das Projekt nicht angehen, wenn es sich nicht rechnen würde“, machte er klar.
Einen kleinen Pferdefuß gibt es: Die Verbandsgemeinde Maxdorf, die Städte Frankenthal und Ludwigshafen sowie die Gemeinden Lambsheim und Mutterstadt haben 2003 eine vertragliche Vereinbarung zum Thema Windkraft unterzeichnet. Damals habe beim Thema Windkraft allerdings eine andere Philosophie vorgeherrscht, sagte Werner Baumann im RHEINPFALZ-Gespräch. Sinn der Vereinbarung sei es gewesen, eine Regelung für das Aufstellen von Windrädern zu finden, vor allem in Bezug auf den Abstand zur Wohnbebauung und die Höhe der Anlagen. 2014 ist der Vertrag noch einmal überarbeitet worden.
Andere Vorgaben
Aber mittlerweile haben sich die gesetzlichen Vorgaben und auch die technischen Möglichkeiten verändert. Laut Baumann gebe es vonseiten der Stadt Frankenthal auch bereits Bemühungen, diese Vereinbarung aufzukündigen. Groß wehren würde man sich in Maxdorf wohl nicht. „Für die Windkraft kann ja alles über einen Bebauungsplan festgelegt werden“, meinte Baumann. Die vertragliche Vereinbarung sei allerdings bis zur Auflösung noch bindend.
Was die Gemeinde trotzdem schon tun kann? Auch darauf hatte Matthias Borrmann eine Antwort. Eine Möglichkeit sei, beim Verband Metropolregion Rhein-Neckar die Planungsabsichten für den Bau der Windkraftanlagen im neuen Regionalplan festhalten zu lassen. Der Verband sei nicht an die interkommunale Vereinbarung gebunden. „Der Planentwurf ist gerade in der Offenlegung“, informierte Borrmann. Diese dauert noch bis 3. Mai. Allerdings könne es noch zu Fristverlängerungen kommen. Trotzdem ist da vonseiten der Gemeinde Eile geboten. Am Ende könne in einen Flächennutzungsplan ein Windenergiegebiet aufgenommen werden.
Finanzieller Profit
Bei aller Liebe zur Natur und zur Wende auf dem Energiesektor – unterm Strich will die Gemeinde von dem Projekt auch in finanzieller Hinsicht profitieren. Das tut sie laut Borrmann auch, zum Beispiel über Pachteinnahmen oder die Gewerbesteuer. Letztere werde fällig, sobald die Anlage in der Gewinnzone ist. Und dann werden die Gemeinden, die in einem gewissen Umkreis der Windräder liegen, nach Paragraf sechs des Erneuerbare Energien Gesetzes an den Windkraftanlagen beteiligt. Bei der Finanzierung der Anlagen könne man sich bei Gaia auch die Beteiligung der Bürger vorstellen. „Schwarmfinanzierung“, nannte Borrmann das. „Dabei beteiligen sich die Menschen vor Ort mit kleinen Beiträgen am Projekt.“
Wird das Projekt zügig vorangetrieben, könnten sich nach Borrmanns vorsichtiger Schätzung 2028 die Windräder nordöstlich von Maxdorf drehen. Einige Ausschussmitglieder haben allerdings schon darüber hinaus gedacht. Denn so ein Windrad halte ja nicht ewig. Wie es dann mit dem Rückbau aussehe. Die durchschnittliche Haltbarkeit einer Windkraftanlage bezifferte Borrmann auf 25 Jahre. Die Unterhaltungskosten trage die Betreibergesellschaft. An Rückbaukosten fielen etwa 350.000 Euro pro Windrad an. Eine Sorge entkräftete er dann gleich auch: „Die Flügel werden nicht in Maxdorf gelassen.“ Die Rotorblätter bestünden aus Verbundwerkstoffen, was das Recycling erschwere.