Rhein-Pfalz Kreis Verhandlung ohne Angeklagte

«Zweibrücken/Ludwigshafen.» Eine ehemalige Rechtsanwältin aus dem Rhein-Pfalz-Kreis ist am Landgericht Zweibrücken wegen des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Sie muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Obwohl ihr die Pfälzische Anwaltskammer bereits vor mehreren Jahren die Zulassung als Rechtsanwältin entzogen hatte, gab sich die Angeklagte weiterhin in offiziellen Schreiben als Rechtsanwältin aus. Auch gegenüber dem Amtsgericht Zweibrücken führte sie in einem Schreiben vom Mai 2017 weiterhin die Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ – ohne die erforderliche Zulassung zu besitzen. Vom Amtsgericht Zweibrücken wurde sie deshalb im Oktober vergangenen Jahres in Abwesenheit zu 100 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Da sie dagegen fristgerecht Einspruch einlegte, wurde nun die Berufungsverhandlung am Landgericht erforderlich. Auch hier erschien die Angeklagte, die eine Kanzlei in Ludwigshafen führte, nicht vor Gericht – Gründe für ihr Fernbleiben nannte sie vorher nicht. Ihr Rechtsanwalt, Klaus-Jürgen Stichler aus Zweibrücken, zeigte sich sprachlos über das Verhalten seiner Mandantin und stellte das Urteil in das Ermessen des Gerichts. Er konnte auch während der Berufungsverhandlung keine Beweisanträge stellen, da sich seine Mandantin ihm gegenüber nicht geäußert hatte. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte vier Monate Bewährungsstrafe. Nach Auffassung des Vorsitzenden Richters ging es im Verfahren lediglich um die Frage, ob die Angeklagte dem Hauptverhandlungstermin am Amtsgericht ausreichend entschuldigt fern geblieben war. Die Angeklagte hatte sich schriftlich zu dem Urteil des Amtsgerichts geäußert. Dazu der Vorsitzende Richter: „Die Schreiben der Angeklagten ergeben eine eigene Sprache.“ Die Verurteilte kann gegen das Urteil Revision einlegen.

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