Rhein-Pfalz Kreis Nur Teilerfolg für Gaia

Ein Teil der Forderungen, die das Lambsheimer Planungsbüro Gaia in einem Rechtsstreit vor der Dritten Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal gegen den Dirmsteiner Umweltverein Alte Sandkaut erhoben hatte, muss erfüllt werden, der überwiegende Teil jedoch nicht. Dieses Urteil hat gestern Richter Christian Dietrich verkündet.

Ein Flugblatt, das der Umweltverein im September 2013 an alle Dirmsteiner Haushalte verteilt hatte, war Anlass dafür, dass Gaia die Alte Sandkaut verklagt und in der Klage den Widerruf „geschäftsschädigender Behauptungen“ gefordert hatte. In dem Flugblatt ging es um einen von Gaia zwischen Dirmstein und Obrigheim geplanten Windpark. Bereits 2013 wurde dieses Vorhaben bei einer Bürgerbefragung abgelehnt. Wegen des Flugblatts wurde jedoch seitdem viel Wind gemacht. In dem Flugblatt stand unter anderem, dass die Gemeinde mit 60.000 Euro für ein sogenanntes Vertragsgutachten zum Windpark in Vorleistung treten müsse. Das war eine der Äußerungen, deren Widerruf Gaia gefordert hatte. Widerrufen muss der Umweltverein die Aussage zwar nicht, aber richtigstellen, heißt es in dem gestrigen Urteil. Und zwar in einem Flugblatt, das ebenfalls an alle Dirmsteiner Haushalte verteilt werden soll, so Richter Dietrich. „Das werden wir tun“, sagte Otto Frey, Vorsitzender der Alten Sandkaut, gestern unmittelbar nach der Urteilsverkündung auf Anfrage der RHEINPFALZ. Der Verein hatte schon vor Längerem zugegeben, dass diese Aussage falsch gewesen war. Gestritten wurde jedoch noch darüber, ob die Äußerung nur richtiggestellt oder widerrufen werden muss und in welcher Form dies geschehen soll. Ein Vergleichsvorschlag, den Dietrich im Verlauf des Verfahrens gemacht hatte, war von beiden Parteien abgelehnt worden. Gescheitert ist Gaia mit seiner zweiten Forderung. In dem strittigen Flugblatt hatte der Umweltverein moniert, dass er von Gaia keine Einsicht in die Planungsunterlagen für den Windpark bekommen habe. Gaia hatte diesen Vorwurf zurückgewiesen und forderte auch zu diesem Punkt einen Widerruf. Man habe dem Verein die Unterlagen zwar nicht zuschicken wollen, doch hätten Vertreter der Alten Sandkaut in den Geschäftsräumen von Gaia Einsicht in die Pläne nehmen können. Warum Dietrich diese Forderung von Gaia zurückwies, will er erst in der schriftlichen Urteilsbegründung erläutern. Die Kosten des Verfahrens muss zu drei Vierteln das Planungsbüro zahlen, ein Viertel der Kosten muss der Umweltverein aufbringen. Nach Angaben von Frey hat der Verein Prozesskostenhilfe beantragt, weil er nicht genug Geld habe. Eine Entscheidung über den Antrag liegt noch nicht vor, doch ließ Dietrich durchblicken, dass die Alte Sandkaut auf eine positive Entscheidung hoffen kann. Das Lambsheimer Ingenieurbüro war gestern bei der Urteilsverkündung nicht vertreten. (ann)

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