Rhein-Pfalz Kreis „Noch unklare Punkte“

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Zum 1. Juli tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Ziel ist es, den Gesundheitsschutz von Prostituierten zu verbessern und sie vor krimineller Ausbeutung zu bewahren. Die Umsetzung des Gesetzes ist Sache der Kommunen, was allerdings nicht ganz einfach werden dürfte, wie die Diskussion im zuständigen Ausschuss des Mannheimer Gemeinderats gezeigt hat.

Laut Polizei sind in Mannheim derzeit 184 Prostituierte registriert. Die tatsächliche Zahl der der Prostitution nachgehenden Menschen wird allerdings auf etwa 600 geschätzt. Nach polizeilichen Erkenntnissen sind diese zu 95 Prozent älter als 21 Jahre. Nur die wenigsten davon, rund fünf Prozent, seien Deutsche. Die meisten stammten aus Rumänien und vor allem aus Bulgarien. Offiziell gemeldet sind in der Stadt 19 „Prostitutionsstätten“, also Bordelle. Seit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2002 ist die Prostitution Erwachsener über 18 Jahre an sich nicht mehr sittenwidrig. Ziel des Gesetzes war es damals, die Prostituierten aus der Illegalität zu holen, ihnen die Möglichkeit der Kranken- und Sozialversicherung zu geben und ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Da dies bislang nur zum Teil gelungen ist, soll mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz nachgebessert werden. Dieses sieht eine Anmeldepflicht für alle Prostituierte beim städtischen Fachbereich Sicherheit und Ordnung vor. Vor der Anmeldung ist eine ausführliche Beratung beim Fachbereich Gesundheit Pflicht. Bei dieser sollen Fragen der Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung sowie Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs thematisiert werden. Dabei soll es für die Betroffenen auch die Möglichkeit geben, auf vertraulicher Grundlage Zwangs- oder Notlagen zu offenbaren. Für Bordell-Betreiber gibt es ebenfalls die Pflicht zur Anmeldung ihres Gewerbes beziehungsweise zur Beantragung einer Erlaubnis. Diese soll bei „unzuverlässigen“ Personen versagt werden können. Für die Leistungen der Behörden sollen Gebühren erhoben werden. Angestrebt wird die Deckung der Verwaltungskosten, die bis Ende 2019 auf 113.000 Euro geschätzt werden. Hinzu kommen 37.000 Euro für Dolmetscher, die nicht den Prostituierten in Rechnung gestellt werden sollen. Jenen, die der Anmeldepflicht nicht nachkommen, drohen Bußgelder. Zwar müsse das Gesetz ab 1. Juli umgesetzt werden, „aber bis jetzt fehlen uns dazu noch die Richtlinien des Landes“, machte Ordnungsbürgermeister Christian Specht (CDU) die schwierige Situation deutlich. „Wir haben da noch einige unklare Punkte“, verwies Stadträtin Nuran Tayanc auf einen schriftlichen Fragenkatalog der Grünen-Fraktion, in dem diese auch vorschlägt, die Gesundheitsberatung in der Frauen-Beratungsstelle Amalie in der Neckarstadt anzubieten. „Amalie als Ort ist falsch, weil da keine Männer, also auch keine männlichen Prostituierten, reindürfen“, widersprach FDP-Stadtrat Volker Beisel. Überhaupt seien die Pläne weltfremd. Er glaube nämlich nicht, dass viele ausländische Prostituierte an dem Procedere teilnähmen.

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