Rhein-Pfalz-Kreis Nächtliche Ausgangssperre bleibt

Zwischen 21 und 5 Uhr darf nur mit einem „triftigen Grund“ das Haus verlassen werden.
Zwischen 21 und 5 Uhr darf nur mit einem »triftigen Grund« das Haus verlassen werden.

Der Rhein-Pfalz-Kreis hat seine am Sonntag auslaufende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie um eine Woche verlängert. Landrat Clemens Körner (CDU) begründete dies auf Anfrage damit, dass für Lockerungen die Sieben-Tage-Inzidenz gemäß den Vorgaben des Landes eine Woche lang unter 100 liegen müsse, was zuletzt im Kreis nicht der Fall war. Deshalb gilt weiterhin zwischen 21 und 5 Uhr eine Ausgangssperre. Zudem ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person aus einem weiteren Haushalt erlaubt. Gewerbliche Einrichtungen müssen geschlossen bleiben, Termin-Shopping ist erlaubt. Gastronomische Angebote im Außenbereich sind verboten. Die Regeln im Detail gibt’s im Internet unter www.rhein-pfalz-kreis.de. Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis Sonntag, 18. April. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag für den Kreis am Freitag bei 116,4. Gegenüber dem Vortag wurden 41 Neuinfektionen gemeldet.

x