Fußgönheim Friedhof: Diskussion um neue Rasengräber

Für den Fußgönheimer Friedhof sind Rasengräber geplant.
Für den Fußgönheimer Friedhof sind Rasengräber geplant.

Auf dem Friedhof in Fußgönheim sollen auf zwei bis drei Grabfeldern Rasengräber angelegt werden. Aber so ganz einfach geht das nicht.

Es wird einige Jahre dauern, bis eine Neugestaltung des Fußgönheimer Friedhofs angegangen werden kann. Erst müssen die Nutzungsrechte aller Grabstätten auf den Feldern, auf denen Rasengräber angelegt werden sollen, abgelaufen sein.

Im Haupt- und Finanzausschuss der Ortgemeinde hatte man sich bereits darauf geeinigt, dass die Grabfelder 1 B und 1 C – das ist vom Haupteingang aus gesehen, auf der linken Seite, am Rande der Grabreihen – nicht mehr belegt werden sollen. In den beiden Feldern ist bereits jeweils etwa die Hälfte der Grabstellen frei. In einer Vorlage von René Breier, zuständiger Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf, war zudem festgehalten, dass außerdem das Grabfeld 1 D nicht mehr belegt werden soll. Hier seien die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Meinung gewesen, dass nur ein Teil umgenutzt werden soll, erinnerte Martina Fickler CDU), als das Thema erneut besprochen wurde.

Was ist mit dem Partner des Begrabenen?

Das war aber nicht der Punkt, der unter den Ortspolitikern für Diskussionen sorgte. Die Grabfelder seien „ab sofort zu schließen“, steht in dem Beschlussvorschlag, den die Verwaltung ihnen vorlegte. Und das irritierte sie. Denn in einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sei man übereingekommen, dass in den belegten Gräbern noch die jeweiligen Partner der dort Begrabenen bestattet werden dürfen, erinnerten SPD-Fraktionsvorsitzender Thomas Bauer und Marie-Luise Klein (SPD). „Das ist Quatsch, das ist Blödsinn“, lautete daraufhin die Reaktion von Bürgermeister Jochen Schubert (FWG). Doch auch Ratsmitglieder von FWG und CDU stimmten Bauer und Klein zu. Schließlich wurde vereinbart, dass in den Gräbern in drei Grabfeldern noch die Partner der dort Bestatteten begraben werden dürfen.

Doch es gab noch einen weiteren Aspekt, der für Diskussionen sorgte. Klein forderte, dass die Nutzungsberechtigten der Grabstätten in den drei Grabfeldern schriftlich informiert und gefragt werden sollen, ob sie einer Umwandlung der Grabstätte in ein Rasengrab zustimmen würden. Das stieß auf Ablehnung. Zum jetzigen Zeitpunkt sorge das nur für Verwirrung, die Betroffenen sollten erst angeschrieben werden, wenn die Umgestaltung der Grabfelder konkret werde, sagte Heike Seifert-Leschhorn, Fraktionsvorsitzende der CDU. Ein Antrag von Klein, die Betroffenen jetzt anzuschreiben, fand keine Mehrheit.

x