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Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ist am 25. Mai endgültig in Kraft getreten. Unternehmen, Vereine und Kommunen tun si
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ist am 25. Mai endgültig in Kraft getreten. Unternehmen, Vereine und Kommunen tun sich noch schwer damit, sie umzusetzen.

«Maxdorf.» Die Verbandsgemeinde Maxdorf bekommt einen Datenschutzbeauftragten. Er ist auch für die drei zugehörigen Ortsgemeinden zuständig. Damit setzt die Verwaltung eine EU-Forderung um. Welche Aufgaben der künftige Mitarbeiter hat und wie viel Arbeit das alles ist, kann die Verwaltung nur schwer abschätzen. Denn es gibt noch keine Erfahrungswerte.

Sobald der Begriff fällt, ist die Reaktion meistens gleich: Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, löst häufig erst einmal ein tiefes Luftholen aus – auch bei Werner Baumann (CDU): „Jetzt ist die auch bei uns angekommen“, hatte Maxdorfs Ortsbürgermeister bereits im Haupt- und Finanzausschuss gesagt. Auch die Fußgönheimer Gremien zeigten bei diesem Thema keine Freudensprünge. Und auch die Birkenheider Kommunalpolitiker haben sich mit der Materie befasst. Weil sie es mussten. Die DSGVO ist in diesem Frühjahr endgültig in Kraft getreten und verpflichtet Kommunen dazu, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Sie gilt als eines der aufwendigsten und komplexesten Projekte, das Kommunen je zu bewältigen hatten. Es geht um EU-weite Regeln für den Umgang und den Schutz personenbezogener Daten. Die DSGVO verpflichtet jede Kommune, einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen. Die Gemeinden müssen wissen, welche Daten sie verarbeiten, zu welchem Zweck und an wen die Daten weitergegeben werden. Sie müssen also wissen, was sie mit den Daten der Bürger tun. Nur haben kleinere Gemeinden wie die drei Orte der Verbandsgemeinde Maxdorf selten eine eigene IT-Abteilung. Somit fehlt ihnen auch das Personal, das sich um den Datenschutz kümmern könnte. Daher haben sich die Bürgermeister und Beigeordneten darauf verständigt, die Aufgaben zu bündeln und einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, der bei der Verbandsgemeindeverwaltung im Maxdorfer Rathaus angesiedelt ist. Denn die DSGVO lasse ausdrücklich zu, dass ein Datenschutzbeauftragter sich um mehrere Kommunen kümmert. Die jeweiligen Ratsgremien müssten dafür lediglich die entsprechenden Beschlüsse fassen. In Birkenheide ist das bereits geschehen, in Maxdorf und Fußgönheim steht die Entscheidung in der Ratssitzung in dieser Woche an. Doch eigentlich müssen die Gremien nur noch Vollzug melden. Bislang hat diesen Job Büroleiter Uwe Weismüller übernommen. „Er darf es aber nicht mehr machen“, sagte Bürgermeister Paul Poje (CDU) nun in der Sitzung des Verbandsgemeinderats, „und würde es zeitlich auch gar nicht mehr schaffen.“ Daher ist geplant, eine neue Stelle zu schaffen. Das Problem: Es ist schwierig abzusehen, wie viel Arbeit die Aufgabe tatsächlich macht und wie hoch der Mehraufwand zur jetzigen Tätigkeit ist. „Es gibt noch keinerlei Erfahrungswerte“, sagte Weismüller, auch bei anderen Kommunen nicht. Es müssten Risikoprofile und Dokumentationen erstellt werden und eine Gefährdungsanalyse für jede der drei Ortsgemeinden. „Für den Fall eines Cyber-Angriffs“, sagte Weismüller. Deshalb hat die Verwaltung einen „temporären Mehrbedarf“ angemeldet. Zunächst soll die Stelle mit einer 100-Prozent-Kraft besetzt werden und nach einem Jahr auf 50 Prozent zurückgefahren werden. „Wir hatten eine 75-Prozent-Stelle angepeilt“, sagte Weismüller, „aber das fiel bei der Kommunalaufsicht durch.“ Dem Vernehmen nach waren die Diskussionen durchaus kontrovers. „Unter 50 Prozent wird man niemanden finden, der das macht“, sagte Bürgermeister Poje, der auch überlegte, die Stelle mit einer anderen Verbandsgemeinde, etwa Dannstadt-Schauernheim, zu teilen. „Aber es geht um Datenschutz, da ist das problematisch“, sagte er. Aus diesem Grund sei es auch ausgeschlossen, die Aufgaben an einen externen Dienstleister zu vergeben. Der Verbandsgemeinderat entschied einstimmig, einen Datenschutzbeauftragten einzustellen. Oliver Nagel-Schwab (FDP) hatte allerdings schon im Maxdorfer Ausschuss gesagt, dass der Datenschutz nicht erst mit dem Inkrafttreten der DSGVO begonnen hatte. „Vieles davon ist nicht neu. Es wurde nur auf Verwaltungsebene nie gemacht“, sagte er. Wohl auch deshalb macht die EU-Richtlinie den Kommunen jetzt so viel Arbeit – und löst in erster Linie keine Freudensprünge aus.

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