Rhein-Pfalz Kreis Der Abschleppwagen war schon bestellt

Der Anhänger des Anstoßes. Mit diesem Beweisfoto hat Ludwig Magin die Schifferstadter Polizei über den Parksünder informiert.
Der Anhänger des Anstoßes. Mit diesem Beweisfoto hat Ludwig Magin die Schifferstadter Polizei über den Parksünder informiert.

«Schifferstadt.» Ein Bürger hat sich beschwert, weil er am Wochenende keinen Parksünder melden konnte (wir berichteten). Das stimmt so nicht ganz, sagt Kai Giertzsch, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Schifferstadt. Die Beamten gingen grundsätzlich jedem Hinweis auf einen Falschparker nach. Auch wenn die Zuständigkeiten prinzipiell anders sind.

Ludwig Magin entdeckte den falschparkenden Anhänger an einem Sonntag in der Mannheimer Straße. Als Beweis schoss der Schifferstadter ein Foto. Später bemängelte er, das städtische Ordnungsamt sei am Wochenende nicht zu erreichen und die Polizei nach eigenen Angaben nicht zuständig. Prinzipiell kümmert sich die Polizei um den fließenden Verkehr, das Ordnungsamt einer Gemeinde um den ruhenden Verkehr. Trotzdem möchte Kai Giertzsch, der stellvertretende Leiter der Polizeiinspektion Schifferstadt, die Sache so nicht stehen lassen. „Es ist nicht so, dass auch nur ein Hinweis ignoriert wird“, sagt er. Nachdem Magin per E-Mail über das falsch geparkte Gefährt informiert hatte, hätten sich Kollegen die Angelegenheit vor Ort angeschaut. Sie wollten beurteilen, ob dringender Handlungsbedarf besteht oder ob es reicht, das Ordnungsamt zu informieren und sämtliche Hinweise weiterzuleiten. Aber: „Gibt es negative Auswirkungen auf den fließenden Verkehr oder liegt akute Gefahr vor, handeln wir direkt“, sagt Giertzsch. So wie bei jenem Anhänger. Denn das Vehikel habe nicht nur den kompletten Gehweg blockiert, sondern sei auch noch entgegen der Fahrtrichtung abgestellt worden, sodass es im Dunkeln nicht erkennbar gewesen wäre. „In diesem Fall haben die Beamten richtigerweise entschieden, den Anhänger abschleppen zu lassen. Der Abschleppwagen war auch schon bestellt“, sagt Giertzsch. Allerdings sei der Fahrzeughalter gerade noch aufgetaucht, ehe der Abschleppwagen losfuhr. „Er wurde daraufhin verwarnt und muss die Verwarnung auch bezahlen“, sagt Giertzsch.

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