Pirmasens/Zweibrücken Kameradin vergewaltigt: Zwei Soldaten scheitern mit Revision vorm Bundesgerichtshof

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Die beiden ehemaligen Soldaten, die im März 2018 eine Kameradin vergewaltigt haben sollen, müssen ins Gefängnis. Das Urteil, das jeweils drei Jahre Haft vorsieht, ist rechtskräftig. Beide Männer hatten Revision eingelegt, die der Bundesgerichtshof nun jedoch verworfen hat. Das Landgericht Bad Kreuznach hatte die Männer wie berichtet im Februar verurteilt; einer von ihnen kommt aus Pirmasens.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden im März 2018 eine Kameradin am Bundeswehrstandort Baumholder vergewaltigten. Der Angeklagte aus Solingen wurde in Tateinheit mit Körperverletzung verurteilt, weil er die Zweibrückerin während der Tat gebissen haben soll. Der Pirmasenser wurde allein wegen Vergewaltigung verurteilt.

„Widersprüchliches Aussageverhalten“

Ein Sprecher des Landgerichts hatte nach dem Urteil erklärt, die beiden Männer hätten im Prozess „ein widersprüchliches Aussageverhalten“ an den Tag gelegt. Ihre Kameradin hingegen habe den Vorfall in mehreren Aussagen − bei der Bundeswehr, bei der Polizei und vor Gericht − detailreich und stringent geschildert. Es gebe keine Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit. Den Mann aus Solingen erwartet noch ein weiteres Verfahren: Nach Informationen der RHEINPFALZ war er an einer weiteren Vergewaltigung der Frau im Juni 2018 in Zweibrücken beteiligt.

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