Pirmasens In der Schuldenspirale: Klage gegen Land im Gespräch

Im Haushalt der Stadt Pirmasens fehlen 14 Millionen Euro.
Im Haushalt der Stadt Pirmasens fehlen 14 Millionen Euro.

Auf einen kurzen Moment der Freude folgt die Ernüchterung. Nach einem Jahr Verschnaufpause muss das chronisch klamme Pirmasens schon wieder einen defizitären Haushalt verabschieden. Und eine Besserung ist nicht in Sicht.

Allein der Begriff ist schon ein Monstrum: „Partnerschaft für die Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“, kurz: PEK. Mit einem einzigen, einstimmigen Beschluss hat der Pirmasenser Stadtrat am Montag Schulden von 294 Millionen Euro abgebaut. Besser gesagt: Die Kommunalpolitiker haben den Weg frei gemacht, dass das Land die Schulden übernimmt.

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Weil das Land aber SPD-regiert ist und in Pirmasens die CDU das Sagen hat, erinnerte Oberbürgermeister Markus Zwick daran, dass das „kein Geschenk des Landes“ sei, sondern der nun geschlossene Vertrag nichts weniger als die „Wiedergutmachung jahrzehntelanger struktureller Unterfinanzierung“ sei.

14 Millionen Euro fehlen im Haushalt

Die Stadt Pirmasens und der Kreis Kaiserslautern hatten vor Jahren erfolgreich gegen die Finanzausstattung der Kommunen geklagt. Das Land musste daraufhin den Finanzausgleich verändern. Das führte dazu, dass Pirmasens nach 30 Jahren im vergangenen Jahr erstmals einen ausgeglichenen Haushalt präsentieren konnte. Aber davon kann dieses Jahr schon nicht mehr die Rede sein. Im am Montag ebenfalls beschlossenen Zahlenwerk fehlen erneut 14 Millionen Euro. Hinzu kommt: Das Land übernimmt nur 86 Prozent der Altschulden von Pirmasens: Es bleiben also weitere 57 Millionen Euro Schulden.

Das Problem der Stadt sind vor allem die hohen Sozialkosten. Die Arbeitslosenquote liegt seit Jahrzehnten im zweistelligen Bereich, alleine im Sozialhaushalt fehlen dieses Jahr 28,8 Millionen Euro. Eine Summe, die in dieser Höhe vergleichbar ist mit den vergangenen 15 Jahren.

Erneute Klage gegen Land im Gespräch

Kein Wunder, dass die Pirmasenser erneut eine Klage in den Raum stellen, wenngleich der Oberbürgermeister deutlich kompromissbereiter auftritt, als das früher der Fall war. Fast scheint es, als ob er anderen Kommunen den Vortritt lassen will, wenn er vor Journalisten darauf verweist, dass nach dem geänderten Finanzausgleich die Situation in vielen Kommunen problematisch sei. Da braucht das Stadtoberhaupt nicht weit zu gucken: Die ebenfalls in Pirmasens ansässige Kreisverwaltung Südwestpfalz gehört zu den Verliererinnen der neuen Regelung zur Finanzierung der Kommunen. Landrätin Susanne Ganster (CDU) denkt daher laut über eine Klage nach.

Was die Verantwortlichen in Pirmasens (und andernorts) ärgert, ist die Anweisung seitens des Landes, die Grundsteuern zu erhöhen. Zähneknirschend hat der Stadtrat nun den Hebesatz der Grundsteuer B von 510 auf 570 von Hundert erhöht. Am Finanzproblem ändert das nur wenig. Der für die Finanzen von Pirmasens zuständige Bürgermeister Michael Maas (CDU) rechnet vor, dass die Grundsteuern auf über 1000 Punkte erhöht werden müssten, um den Haushalt ansatzweise ausgleichen zu können.

Zwick: „Programm bringt auf lange Sicht nichts“

Dann bliebe noch die Möglichkeit, bei freiwilligen Leistungen zu sparen. Dafür hat die Stadt Pirmasens mit 7,7 Millionen Euro rund vier Prozent ihres Haushaltsvolumens eingestellt – ein vergleichsweise überschaubarer Betrag.

Die Verantwortlichen in Pirmasens verhehlen nicht, dass auch der Bund einst Unterstützung zugesagt hat. Ein entsprechender Passus findet sich im aktuellen Koalitionsvertrag der Berliner Ampelregierung. Allerdings ist vor den aktuellen Herausforderungen kaum damit zu rechnen, dass dieses Versprechen zur Realität wird.

Das Hauptproblem laut Oberbürgermeister Zwick: Dass die Kommunen nicht das Geld bekommen, um die Aufgaben zu erledigen, die ihnen von Land und Bund übertragen werden. Mit Blick auf die PEK sagt Zwick: „Wir sind froh darüber, aber das Programm bringt uns auf lange Sicht nichts.“

Pirmasens hat nach wie vor eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht laufen. Die Stadt hofft, dass die Karlsruher Richter aus dem Grundgesetz ableiten, dass Kommunen eine freie Finanzspitze haben müssen und daher seitens des Landes entsprechend ausgestattet werden müssen.

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