Pirmasens Herschberg tritt nicht an

Die für Sonntag angesetzte Partie der Verbandsliga Südwest zwischen dem TB Jahn Zeiskam und dem SV Herschberg hat nicht stattgefunden. Mangels Spieler musste der SVH die Partie absagen. Ob das Spiel nun verlegt oder für Jahn Zeiskam gewertet wird, ist noch nicht klar.

Lange hatte der SVH es immer wieder versucht. Selbst mit Rumpftruppen, teilweise mit nur elf Akteuren wie beim 3:0-Auswärtssieg vor der Winterpause gegen die SG Eintracht Bad Kreuznach, war das Team von Spielertrainer Jens Mayer zu Spielen angetreten. Nun aber war die Schmerzgrenze endgültig erreicht. Nach den Abgängen von Christopher Fried, Dennis Sikora und Benjamin Ernst in der Winterpause standen von dem ohnehin äußerst dünn bestückte Kader derart wenige Akteure zur Verfügung, dass die Partie in Zeiskam abgesagt wurde. „Es ist traurig, aber es hätte keinen Sinn gemacht“, erklärt Mayer. Denn vom Herschberger Verbandsligakader waren nach den Ausfällen von Jannick Rinner, Sebastian Donauer, Jascha Conzelmann, Tim Schiefer, Nico Freiler und Heraldo Jorrin keine elf Spieler mehr verfügbar. Die abstiegsgefährdete zweite Garde des SVH stellte keinen Spieler ab, da sie am Sonntag selbst beim TuS Winzeln aktiv war. Trotz offensichtlichen Spielermangels habe der Verein in der Winterpause nicht nachgelegt. „Wir hätten zur Winterpause zwei, drei Spieler aus der zweiten Mannschaft in die Verbandsliga-Mannschaft hochziehen müssen“, macht Mayer seine Position zum dünn besetzten Kader deutlich. Dafür seien insbesondere Spieler wie Lucas Salzmann, Andre Hampel und Philipp Nidezski in Frage gekommen. Nach Auskunft des Klassenleiters der Verbandsliga Südwest, Jürgen Veth, haben die Vereine nun bis Mittwoch Zeit, sich auf einen Nachholtermin zu einigen. Falls kein Termin zustande kommt, gehen die Unterlagen an die Verbandsspruchkammer, die dann ein Urteil fällen wird. Laut Satzung des Südwestdeutschen Fußballverbandes (SWFV) wird ein Spiel mit 2:0 Toren und drei Punkten für den Gegner gewertet, wenn eine Mannschaft nicht antritt. Die Strafordnung des SWFV sieht eine Strafe von 50 bis 250 Euro vor, wenn das Spiel nicht verlegt wird.

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