Pirmasens Für drei Tage geht es hinter Gittern

Erneut musste sich das Amtsgericht Pirmasens gestern mit dem Angriff vom 3. Februar 2018 auf eine Gruppe von Schülern in der Nähe einer Shisha-Bar in der Fußgängerzone beschäftigen.

Ende August hatte das Amtsgericht bereits einen 23-jährigen Pirmasenser wegen gefährlicher Körperverletzung an einem 16-jährigen Schüler zu einer Haftstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt (wir berichteten). Nächste Woche hat er seine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Zweibrücken. Den Namen seines Begleiters hatte der 23-Jährige damals erst vor Gericht genannt, so dass dieser damals nicht mitangeklagt werden konnte. Gestern saß nun sein mittlerweile 21-jähriger Begleiter auf der Anklagebank. Der Jugendrichter verwarnte ihn wegen einfacher und gefährlicher Körperverletzung. Der junge Mann muss für drei Tage in den Kurzarrest und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Der 21-jährige Angeklagte gab an, er habe sich von der Schülergruppe in der Nähe der Shisha-Bar provoziert gefühlt und einen von ihnen „gestumbt“. Er sei der Gruppe dann hinterhergelaufen, habe diskutiert und in der Nähe eines Spielwarengeschäfts gegen einen der Gruppe den ersten Schlag gemacht. Dass einer auf dem Boden lag und er ihn getreten habe, davon wisse er nichts. Er habe sich „gut voll gefühlt“. Ihm sei schlecht gewesen, sagte er zu seinem Alkoholisierungsgrad. Ein 16-jähriger Zeuge berichtete, wie der 21-Jährige seinen Kameraden geschlagen habe und er dazwischen gegangen sei, dabei aber zu Boden gezogen und von dem 21- und dem 23-Jährigen getreten wurde. Am Schaufenster habe ihm der Ältere dann noch auf die Nase geboxt. Blaue Flecken und eine geschwollene Nase habe er davongetragen. Andere Zeugen bestätigten diese Angaben. Der Jugendrichter hielt dem angeklagten 21-Jährigen vor: „Die Aggression ging von Ihnen aus.“ Er habe nicht in Notwehr gehandelt. Vielmehr sei er der Gruppe nachgelaufen, hielt er ihm vor. Die alkoholbedingte Enthemmung habe eine eigene Dynamik bei dem Angeklagten entfaltet, so der Richter. Eine erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit verneinte er jedoch. Zugunsten des Mannes wandte er aber Jugendstrafrecht an, da dieser ein „jugendtypisches Verhalten“ gezeigt habe. Der 21-Jährige sei einsichtig, bemühe sich, sein Leben in den Griff zu bekommen und habe keine schwerwiegenden Verletzungen verursacht. Der Kurzarrest solle ihm zeigen, was auf ihn zukomme, wenn er so weitermache, sagte der Richter. Der Staatsanwalt hatte eine Bewährungsstrafe von neun Monaten nach Erwachsenenstrafrecht und 200 Arbeitsstunden gefordert. Das gestrige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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