Rheinland-Pfalz Wie viele Kreuze habe ich für Europawahl, Gemeinderat und Co?

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Ein Kreuzchen für die Europawahl

Der Stimmzettel erreicht zwar mit fast einem Meter eine rekordverdächtige Länge. Die Wahl funktioniert aber denkbar einfach: Sie müssen sich lediglich für eine der 40 kandidierenden politischen Gruppierungen entscheiden. Das wird mit einem Kreuzchen in der Spalte hinter dem Wahlvorschlag kenntlich gemacht.

Ein Kreuzchen für die Wahl zum pfälzischen Bezirkstag

Der Bezirkstag ist das Parlament des Bezirksverbands Pfalz, dem Zusammenschluss der pfälzischen Landkreise und Städte. Die Bezirkstagswahl funktioniert im Prinzip wie die Europawahl: Einfach ein Kreuzchen hinter der Partei beziehungsweise der politischen Gruppierung machen, deren Wahlvorschlag Sie unterstützen wollen. 2019 bewerben sich sechs Parteien und eine Wählergruppe um die Stimmen der rund eine Million Wahlberechtigten in der Pfalz. 

Drei bis 60 Stimmen für die Wahlen zu den Kommunalparlamenten

Für die Wahl zum Gemeinde-/Stadtrat, Ortsbeirat, Verbandsgemeinderat und Kreistag gilt: Ein Wähler hat für jedes Kommunalparlament so viele Stimmen zur Verfügung, wie Sitze zu vergeben sind. Diese Anzahl richtet sich meist nach der Einwohnerzahl. Die Angabe, wie viele Stimmen Sie vergeben dürfen, finden Sie oben auf dem jeweiligen Stimmzettel, direkt unter der Stimmzettel-Überschrift. Die Stimmen können per Listenkreuz vergeben und/oder einzeln auf die Kandidaten verteilt werden (kumulieren, panaschieren) Laut Gemeinde- bzw. Landkreisordnung hat ...

  • ... ein Ortsbeirat mindestens drei, maximal 15 Sitze;
  • ... ein Gemeinderat/Stadtrat/Verbandsgemeinderat mindestens sechs, maximal 60 Sitze;
  • ... ein Kreistag mindestens 34, maximal 50 Sitze. 

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