Ellerstadt/Mannheim Urteil im Amokfahrt-Prozess: Angeklagter muss in Psychiatrie

Großeinsatz in Mannheim: Der Ellerstadter ist in der Rhenaniastraße wohl absichtlich in mehrere Radfahrer gefahren. Anschließend
Großeinsatz in Mannheim: Der Ellerstadter ist in der Rhenaniastraße wohl absichtlich in mehrere Radfahrer gefahren. Anschließend sprang er in den Rhein und wurde von der Wasserschutzpolizei gefasst.

Das Urteil ist gesprochen: der 37-jährige Stefan G. aus Ellerstadt wird nach dem Richtspruch des Mannheimer Landgerichts dauerhaft in eine psychiatrische Einrichtung untergebracht. Am frühen Abend des 12. Juni 2022 tötete der unter paranoider Schizophrenie leidende Angeklagte zunächst seinen Vater in Ellerstadt mit einem Küchenmesser, und rammte anschließend bei einer Amokfahrt in der Rhenaniastraße in Mannheim vier Radfahrer, wobei ein älteres Ehepaar tödlich verletzt wurde und ein weiterer Mann in Lebensgefahr schwebte. Der unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelte Prozess drehte sich vor allem um die Frage, ob der Beschuldigte schuldfähig ist oder aufgrund seiner bereits im 15. Lebensjahr diagnostizierten Erkrankung dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht wird.

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