Ludwigshafen Nächtliche Ausgangssperre tritt ab Mitternacht in Kraft

Nur wer einen triftigen Grund hat, darf nachts noch unterwegs sein.
Nur wer einen triftigen Grund hat, darf nachts noch unterwegs sein.

Ab Samstag, 5. Dezember, 0 Uhr, gilt in Ludwigshafen eine Ausgangsbegrenzung. Das hat die Stadt mit einer Allgemeinverfügung beschlossen, die vom Land Rheinland-Pfalz genehmigt wurde. Damit gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr, die nur beim Vorliegen triftiger Gründe Ausnahmen ermöglicht. Die neuen Regelungen gelten zunächst bis zum 20. Dezember.

Auch die Ladenöffnungszeiten werden der Ausgangssperre angepasst. Außerdem wurde ein Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit erlassen und die Kontaktbegrenzung in der Öffentlichkeit erneut verschärft: Personen eines Hausstandes dürfen sich nur noch mit zwei weiteren Personen treffen, jedoch nur aus einem weiteren Hausstand.

Die Maßnahme soll die Ausbreitung der Corona-Pandemie unterbinden, Infektionsketten brechen, und die Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung sicherstellen. Auf dieses Vorgehen hat sich OB Jutta Steinruck am Freitagnachmittag mit Vertretern der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, des Gesundheitsministeriums sowie benachbarter Gebietskörperschaften verständigt.

Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung ist zu lesen unter www.ludwigshafen.de. Das Bürgertelefon ist ab sofort montags bis sonntags von 8 bis 20 Uhr geschaltet unter der Telefonnummer 0621 504-6000.

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