Soziale Netzwerke Mertin: EU-Recht darf Kampf gegen Hass im Internet nicht bremsen

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Rheinland-Pfalz und Bayern fordern mehr Verantwortung für die Betreiber von Sozialen Netzwerken bei der Bekämpfung strafbarer Inhalte. Die Justizminister beider Bundesländer wollen sich bei der zweitägigen Justizministerkonferenz am 1. und 2. Juni in Hohenschwangau (Bayern) mit einem gemeinsamen Antrag für eine neue gesetzliche Regelung stark machen, teilte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) am Samstag mit.

Hintergrund der Initiative sei eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom März, die das Netzwerkdurchsetzungsgesetz quasi außer Kraft gesetzt habe. Den Betreibern von Sozialen Netzwerken war zuvor durch Paragraf 3a dieses Gesetzes die Pflicht auferlegt worden, dem Bundeskriminalamt bestimmte möglicherweise strafbare Inhalte mitzuteilen, wenn Nutzer sich darüber beschwerten. Die Kölner Richter urteilten nun allerdings, dass diese Vorgabe nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Als Konsequenz aus dieser Entscheidung sei es nun wichtig, so Mertin, „auf europäischer Ebene für eine gleichwertige rechtssichere Lösung zu sorgen“. Bei den Bürgern sei durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz „die berechtigte Erwartung geweckt“ worden, der Staat werde „effektiver gegen Hass und Hetze im Netz vorgehen“. EU-Recht dürfe hier zu keinem Rückschritt hinter den bisherigen deutschen Standard führen, so der Justizminister.

Anlass für den gemeinsamen Antrag der beiden Länder ist laut Mertin „die besorgniserregende Zunahme von Hasskommentaren, Beleidigungen und Bedrohungen im Internet“, die sich jüngst „besonders abstoßend nach der Tötung einer Polizeianwärterin und eines Polizeibeamten in Kusel“ gezeigt hätten, als „die beiden Tatverdächtigten in den sozialen Medien auch vielfach gefeiert und die beiden Opfer verhöhnt“ worden seien. |mk

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