Annweiler Kein AfD-„Bürgerdialog“ in Annweiler: Gericht lehnt Antrag der Partei ab

AfD-Chef Tino Chrupalla wird am 23. März nicht in Annweiler auftreten.
AfD-Chef Tino Chrupalla wird am 23. März nicht in Annweiler auftreten.

Die Stadt Annweiler ist nicht dazu verpflichtet, der AfD den städtischen Hohenstaufensaal für den geplanten AfD-„Bürgerdialog“ mit Parteichef Tino Chrupalla am 23. März zu überlassen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt am Mittwoch entschieden und am Donnerstag bekannt gegeben. Die AfD-Bundestagsfraktion hatte im Zuge des einstweiligen Rechtsschutzes versucht, die Nutzung doch noch zu erwirken, nachdem der Stadtrat Mitte Februar entschieden hatte, der Partei eine Absage zu erteilen, obwohl sie zuvor noch einer Reservierung zugestimmt hatte. Nach dem Stadtratsbeschluss war aufgefallen, dass die AfD versäumt hatte, das Reservierungsangebot der Stadt ihrerseits zu bestätigen – es nach Ansicht der Stadt also zu gar keinem Mietvertrag gekommen war.

Auf diesen Punkt stützt sich nun auch das Gericht in seiner Begründung. Um einen Nutzungsanspruch geltend machen zu können, müsse zuvor ein Mietvertrag abgeschlossen worden sein. Doch die antragsstellende AfD habe das städtische Angebot weder frist- noch formgerecht angenommen. Also liege kein Mietvertrag vor. Und diese Anforderung werde auch nicht von dem grundsätzlichen Recht der Parteien auf Chancengleichheit überlagert, so das Gericht.

In ihrem Antrag wollte die AfD, falls die Veranstaltung am 23. März abgelehnt würde, eine Beanspruchung des Saals für den 30. März oder 6. April geltend machen. Aber auch das lehnte das Gericht ab – da die Partei dafür noch nicht mal einen Antrag bei der Stadt gestellt hatte.

Was die AfD zu der Entscheidung sagt und welche weiteren Schritte sie plant, erfahren Sie im ausführlichen Artikel.

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