Chemie IG BCE hat Schlichtungsvereinbarung gekündigt

IN der Chemie wird ab April verhandelt; ein Blick auf den Chemiepark Bitterfeld-Wolfen.
IN der Chemie wird ab April verhandelt; ein Blick auf den Chemiepark Bitterfeld-Wolfen.

Die IG BCE hat eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeberverband BAVC, die ein Schlichtungsverfahren im Fall eines Tarifkonflikts vorsieht, Ende vergangenen Jahres gekündigt. Die jahrzehntealte Regelung erlaube Urabstimmungen und Streiks erst nach einer gescheiterten Schlichtung. Das verenge „unsere strategischen Optionen“ und sei auch nicht mehr zeitgemäß, heißt es seitens der Gewerkschaft.

Offensichtlich stellt sich die drittgrößte DGB-Gewerkschaft in dieser Frage generell neu auf. Derzeit würden alle bestehenden Schlichtungsregelungen „auf den Prüfstand“ gestellt, heißt es aus der IG-BCE-Zentrale in Hannover. Maßgeblich sei dabei die Frage, „ob und wie stark sie die Mobilisierungs- und Konfliktfähigkeit der IG BCE im Fall einer Eskalation von Tarifverhandlungen einschränken“.

Streik soll „ultima ratio“ bleiben

Beim Arbeitgeberverband BAVC ist man verwundert und auch ein Stück weit alarmiert über dieses Vorgehen. Zumal der neue Verhandlungsführer der IG BCE, Oliver Heinrich, bereits in Aussicht gestellt hat, unter Umständen könne es in der im April beginnenden Tarifrunde auch mal „krawalliger“ werden. Über die Schlichtungsvereinbarung sei bisher mit der IG BCE nicht offiziell verhandelt worden, teilte BAVC-Hauptgeschäftsführer Klaus-Peter Stiller mit. Für die Chemie-Industrie sei es „unüblich, dass eine Vereinbarung einseitig aufgekündigt wird, statt in einem ungekündigten Zustand über den Änderungsbedarf eines Vertragspartners zu sprechen“. Stiller kündigte an, die anstehende Tarifrunde nutzen zu wollen, um über eine Fortführung der tariflichen Vereinbarung zu sprechen.

Die Gewerkschaft ihrerseits weist darauf hin, dass die zum 30. Juni erfolgte Kündigung der Schlichtungsvereinbarungen auf die aktuelle Tarifrunde in der chemischen Industrie „zunächst keinen Einfluss“ habe. Tatsächlich liegen die bisher vereinbarten drei bundesweiten Verhandlungstermine ohnehin innerhalb der tariflichen Friedenspflicht, die am 1. Juli endet. Zugleich ändere die Kündigung nichts „an der Grundausrichtung“, wonach Streiks die „ultima ratio“, also das letzte Mittel seien, betont die IG BCE.

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