Bundestagswahl Gericht: Forsa darf Befragungen von Briefwählern veröffentlichen

Schlappe für Bundeswahlleiter Georg Thiel vor Gericht.
Schlappe für Bundeswahlleiter Georg Thiel vor Gericht.

Bundeswahlleiter Georg Thiel hat im Rechtsstreit mit dem Meinungsforschungsinstitut Forsa um die Befragung von Briefwählerinnen und Briefwählern vor der Bundestagswahl erneut eine Schlappe erlitten. Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel stellte in einer am Mittwoch verkündeten Entscheidung fest, dass die Veröffentlichung von Wahlumfragen zulässig ist, denen auch die nicht gesondert ausgewiesenen Angaben von Briefwählern über ihre bereits getroffene Wahlentscheidung zugrunde liegen. (Aktenzeichen: 8 B 1929/21)

Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, die Thiel zuvor angefochten hatte. Forsa begrüßte die Entscheidung, gegen die nun keine Rechtsmittel mehr zulässig sind.

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