Mainz Eltern stellen Eilantrag gegen Schulbeginn am Montag

Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) hofft, dass der Eilantrag keinen Erfolg hat.
Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) hofft, dass der Eilantrag keinen Erfolg hat.

Die Eltern zweier Grundschüler in Rheinland-Pfalz wollen vor Gericht verhindern, dass ihre Kinder am kommenden Montag zur Schule zurückkehren müssen.

Der Fall eines Jungen ist am Verwaltungsgericht Koblenz anhängig; bei dem anderen Fall geht es um eine Schülerin, dieser beschäftigt das Verwaltungsgericht Mainz. Nach dem Eingang der Eilanträge sei dem Bildungsministerium jetzt Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben worden, teilten Sprecherinnen der beiden Gerichte am Dienstag mit. Eine Entscheidung darüber, ob der Unterrichtsbeginn in den Abschlussklassen der Grundschulen rechtmäßig ist, könnte bereits diese Woche fallen. An dem für die Pfalz zuständigen Verwaltungsgericht in Neustadt sind bisher keine vergleichbaren Eilanträge eingegangen.

In Hessen war der Verwaltungsgerichtshof in Kassel am vergangenen Freitag dem Eilantrag einer Schülerin aus Frankfurt gefolgt. Die Viertklässler würden im Vergleich zu Schülern, denen aus Gründen des Infektionsschutzes der Schulbesuch bis zum 3. Mai weiter untersagt werde, ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt und in ihrem Grundrecht verletzt, hieß es.

Die Rechtsabteilung des Bildungsministeriums habe diesen Beschluss in Bezug auf seine Auswirkungen für Rheinland-Pfalz sorgfältig geprüft, teilte eine Sprecherin des Bildungsministeriums in Mainz mit. Der in Rheinland-Pfalz geplante Schritt zur behutsamen Schulöffnung am 4. Mai betreffe aber gerade nicht nur die Abschlussklassen und die vierten Klassen der Grundschulen, wie dies in Hessen der Fall gewesen wäre.

Vielmehr beginne am kommenden Montag in Rheinland-Pfalz auch der Präsenzunterricht unter anderem ab der Jahrgangsstufe 9 in den Realschulen plus und den Integrierten Gesamtschulen sowie ab der Jahrgangsstufe 10 an den G8- und G9-Gymnasien sowie ab der Jahrgangsstufe 11 an den Beruflichen Gymnasien, erklärte die Sprecherin. Gleichzeitig werde durch strenge Hygiene- und Abstandsregelungen sowie durch die Teilung aller Lerngruppen mit mehr als 15 Schülerinnen und Schülern dafür gesorgt, dass der Wiederbeginn der Schulen auch unter den Gesichtspunkten des Infektionsschutzes verantwortbar sei. Eine vollständige Öffnung der Schulen, die eine mögliche Konsequenz aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel wäre, sei derzeit aus Gründen des Infektionsschutzes nicht verantwortbar.

Dem SWR sagte Hubig, sie hoffe, dass der Eilantrag keinen Erfolg haben werde. Viele Schülerinnen und Schüler freuten sich, wenn sie am Montag wieder in die Schule gehen könnten.

Mehr zum Thema

x