Rheinland-Pfalz Diese Corona-Maßnahmen gelten ab Dienstag

Ein Mund-Nasen-Schutz liegt vor geschlossenen Weihnachtsmarkt-Buden.
Ein Mund-Nasen-Schutz liegt vor geschlossenen Weihnachtsmarkt-Buden.

Mit noch strengeren Kontaktbeschränkungen ab Dienstag (1. Dezember) und einem verlängerten Teil-Lockdown sollen die Corona-Infektionszahlen in Rheinland-Pfalz deutlich sinken. Lockerungen gibt es an Weihnachten und Silvester. Die Maßnahmen im Überblick:

Teil-Lockdown:Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sollen bis mindestes 20. Dezember geschlossen bleiben. „Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, bei reduzierter Personenzahl in den größeren Geschäften über 800m²“, sagt Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Länderchefs einigten sich auf eine Maskenpflicht nun auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.

Der Verkauf von Speisen zum Mitnehmen bleibt der Gastronomie weiter erlaubt. Der Verkauf von Alkohol ist aber verboten.

Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und in jedem Fall auf fünf Personen zu beschränken, Kinder bis 14 ausgenommen.

Weihnachten und Silvester: Für die Zeit vom 23. Dezember 2020 bis „längstens“ 1. Januar 2021 sind Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis möglich – bis maximal zehn Personen insgesamt. Auch hierbei sind Kinder bis 14 ausgenommen. „Die Tage vor Weihnachten sollten diejenigen, die zu Verwandtenbesuchen aufbrechen, nutzen, um sich in eine Art freiwillige Quarantäne zu begeben“, sagt Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Feuerwerk: Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen sowie öffentlich veranstaltete Feuerwerke werden untersagt. Laut Staatskanzlei gehe es darum, in der Corona-Pandemie größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten.

Betriebsferien: Arbeitgeber werden „dringend gebeten“ zu prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können.

Schulen und Kitas: Kinderbetreuung und Schulen sollen offen bleiben. Schüler in weiterführenden Schulen sollen in Rheinland-Pfalz eine Maske im Unterricht tragen, wenn die Corona-Infektionen regional besonders hoch sind. Auch ein Wechselunterricht soll möglich werden: Das Mainzer Bildungsministerium hat hierzu ein Schreiben an alle Schulleitungen verschickt. Darin werden die Bedingungen beschrieben, unter denen Schulen ab der 8. Klasse und mit Ausnahme der Abschlussklassen einen Wechselbetrieb von Präsenz- und Fernunterricht einführen können – in Abstimmung mit dem für sie zuständigen Gesundheitsamt und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Als Voraussetzung wird eine Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den zurückliegenden sieben Tagen genannt.

Schutz vor Risikogruppen/Besuch in Pflegeheimen: In Alten- und Pflegeheimen wird die Besucherzahl begrenzt: Künftig werden nur noch maximal zwei Personen aus einem Hausstand pro Tag zugelassen. Die Besucher müssen dabei eine FFP2-Maske tragen. Alle Mitarbeiter sollen wöchentlich getestet werden – in Regionen mit besonders hohen Inzidenz-Zahlen über dem Landesdurchschnitt auch zwei Mal pro Woche.

Finanzhilfen: Die Novemberhilfen für die von den Schließungen im Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen und Selbstständigen können beantragt werden. Sie werden zugleich bis Dezember verlängert, wie Dreyer sagte. Schausteller und Marktkaufleute seien ausdrücklich eingeschlossen. Für Wirtschaftsbereiche, die in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebs hinnehmen müssen, werde der Bund die Überbrückungshilfe III bis Mitte 2021 verlängern. Dies betreffe vor allem die Kultur- und die Veranstaltungswirtschaft, Soloselbstständige und die Reisebranche.

Skitourismus: „Es gilt der Grundsatz: Wir bleiben zu Hause“, sagte Dreyer. Auch an Skifahrer werde appelliert, zu Hause zu bleiben. Die Bundesregierung werde sich auf europäischer Ebene für eine Regelung für den Skitourismus einsetzen.

Kirchen: Gottesdienste und Versammlungen von Religions- und Glaubensgemeinschaften bleiben unter der Beachtung von Abstands- und Maskengebot sowie der Vorschriften zur Kontaktnachverfolgung erlaubt. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind unter anderem Geistliche, Lektoren, und Vorbeter. Gemeinde- und Chorgesang sollen zur Vermeidung von Aerosolen nach Möglichkeit im Freien stattfinden.

Mund-Nasen-Schutz: Bundesweit hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, jeder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel und belebte öffentliche Orte – welche das sind, legen die lokalen Behörden fest.

Bahnverkehr: Um den Reiseverkehr sicherer zu machen, soll die „Sitzplatzkapazität“ deutlich erhöht werden, um noch mehr Abstand zwischen den Reisenden zu ermöglichen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze soll parallel dazu beschränkt werden. Die Maskenkontrollen sollen weiter verstärkt werden.

Sport: Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport, in Mannschaftssportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Einzelsportarten sind auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, erlaubt. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen. Rehabilitationssport und Funktionstraining sind unter bestimmten Auflagen gestattet.

Selbsthilfegruppen: Zusammenkünfte von Selbsthilfegruppen, die einem Wohlfahrtsverband der Liga der Freien Wohlfahrtspflege angehören, und der Bewältigung einer psychischen Belastungssituation, einer eigenen Erkrankung oder der Erkrankung eines Angehörigen dienen, sind erlaubt. Es gelten das Abstandsgebot, die Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung.

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