Arbeitskampf Bahn geht gerichtlich gegen Streik vor

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Die Deutsche Bahn geht juristisch gegen den Streik der Lokomotivführergesellschaft GDL vor.

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Der Konzern hat vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Arbeitskampf eingelegt, wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte. „Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Allerdings sind Streiks nur dann zulässig, wenn sie sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegen. Das ist nach unserer Auffassung bei den Streiks der GDL nicht der Fall“, sagte Bahn-Personalvorstand Martin Seiler laut Mitteilung.

Die GDL hatte in der Nacht trotz eines neuen Tarifangebotes der Bahn mit ihrem fünftägigen Streik im Personenverkehr begonnen. Dem Konzern zufolge gilt ein Ersatzfahrplan, mit dem etwa 25 Prozent der Fernzüge fahren sollen. Für den Regionalverkehr besteht demnach das Ziel, 40 Prozent des regulären Angebotes zu fahren. GDL-Chef Claus Weselsky wies die neue Offerte zurück. „Der Streik geht weiter.“

Seiler erklärte: „Wir haben jetzt das dritte verbesserte Angebot vorgelegt – ohne dass die GDL ernsthaft mit uns in Verhandlungen eingetreten wäre.“ Auch den Vorschlag, mit Hilfe eines Schlichters oder Moderators nach einer Lösung zu suchen, habe die Gewerkschaft abgelehnt. Im Interesse der Kunden und Mitarbeitenden habe der Konzern nun handeln müssen und werde die Streiks deshalb rechtlich überprüfen lassen. Das Vorgehen weckt Erinnerungen an den November 2014, als die GDL in zwei Instanzen der Arbeitsgerichte in Frankfurt siegte und die Gewerkschaft dann überraschend den Streik abbrach. Die Bahn hatte vor sieben Jahren vergeblich argumentiert, dass der Streik unverhältnismäßig hohen Schaden angerichtet habe.

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