Mainz Auch Rheinland-Pfalz arbeitet wieder mit altem Bußgeldkatalog

Blitzer bei Birkweiler.
Blitzer bei Birkweiler.

Auch Rheinland-Pfalz wendet die schärferen Fahrverbots-Regeln für Raser vorerst nicht an. Die Polizeibehörden und die Zentrale Bußgeldstelle arbeiteten wieder auf Basis der alten Rechtslage vor der Neufassung von Ende April, teilte am Freitag das Innenministerium in Mainz mit. Nachdem das Bundesverkehrsministerium mitgeteilt habe, dass die neue Straßenverkehrsordnung aufgrund eines Formfehlers nichtig sei, habe das Ministerium in Mainz am gleichen Tag die Behörden im Land darauf hingewiesen. „Eine direkte Reaktion war notwendig“, sagte Innenminister Roger Lewentz (SPD).

Nach den seit Ende April geltenden, umstrittenen neuen Regeln in der Straßenverkehrsordnung droht ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 Stundenkilometer zu schnell - zuvor galt dies bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Bayern und das Saarland haben schon mitgeteilt, die neuen Regeln vorerst auszusetzen. Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) sagte indes: „Es gibt keinen Grund, diese Regelungen nun zugunsten von Rasern zurückzunehmen.“

In Rheinland-Pfalz betonte Lewentz, Polizeibeamte müssten sich im Einsatz auf eine gültige rechtliche Regelung berufen können. „Allerdings hat uns der Bundesverkehrsminister einen Bärendienst erwiesen.“ Bei den Hauptursachen für Unfälle mit Personenschaden sei in fast jedem fünften Fall zu hohe Geschwindigkeit ausschlaggebend. In Rheinland-Pfalz sind laut Ministerium seit der Verschärfung der Strafen bei Tempoverstößen am 28. April rund 5300 Bußgeldbescheide mit Fahrverbot aufgrund zu hoher Geschwindigkeit erlassen worden, davon seien auf Basis der neuen Bußgeldkatalog-Verordnung 2200 schon rechtskräftig. Das Bundesverkehrministerium habe angekündigt, beim Innenministerium eine Stellungnahme einzuholen, wie mit solch abgeschlossenen Verfahren umzugehen ist.

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