Politik Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab August 2026

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einer „ganz wichtigen Weichenstellung – für mehr Bildungsgerechtig
Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einer »ganz wichtigen Weichenstellung – für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf«.

Für Grundschulkinder soll es ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben. Der Bundestag stimmte am Dienstag dem Kompromiss zur Finanzierung zu, den Bund und Länder am Montagabend erzielt hatten.

Die Einigung stieß überwiegend auf Lob. Der Deutsche Städtetag sowie weitere Kommunalvertreter kritisierten dagegen eine unzureichende Finanzierung und verwiesen auf fehlendes Personal.

Die im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erzielte Einigung wurde mit Ausnahme der AfD, die sich enthielt, von allen Fraktionen im Parlament gebilligt.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einer „ganz wichtigen Weichenstellung – für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf einen Betreuungsplatzes von mindestens acht Stunden in einer Tageseinrichtung.

Zuerst die ersten Klassen

Wenn am Freitag auch die Länderkammer zustimmt, hat ab August 2026 „jedes Kind der ersten Klasse Anspruch darauf, ganztägig gefördert zu werden“, so Lambrecht. Danach folgt jedes Jahr eine weitere Klassenstufe. Ab 2029 gilt der Anspruch demzufolge für jedes Kind der Klassen eins bis vier.

Der Kompromiss sieht laut Bundesrat nun unter anderem vor, dass Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze gewährt werden. Außerdem beteiligt sich der Bund mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nur bis zu 50 Prozent.

Lambrecht kündigte an, dass der Bund die Investitionen für den Ganztagsausbau mit bis zu 3,5 Milliarden Euro unterstützen werde. Auch bei den Betriebskosten sei der Bund „weit auf die Länder zugegangen: Ab 2026 wird der Bund sich stufenweise an den Betriebskosten beteiligen – bis hin zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030“.

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