Neustadt Zehn Euro für den Sonnenschirm

Nur Sperrmüll aus Neustadt darf auf dem städtischen Wertstoffhof kostenlos abgeliefert werden.
Nur Sperrmüll aus Neustadt darf auf dem städtischen Wertstoffhof kostenlos abgeliefert werden.

Was Bürger ärgert: Auswärtige Anlieferer müssen im Wertstoffhof für Sperrmüll zahlen – Keine Gebühren für Glas und Altpapier

Landkreis-Bewohner dürfen Altglas und Altpapier beim Wertstoffhof in der Nachtweide abgeben. Sie profitieren aber nicht von den Freimengen für Sperrmüll und Kunststoffe. Thomas Hartke aus Maikammer sollte für einen Sonnenschirm zehn Euro bezahlen. Der RHEINPFALZ-Leser ärgert sich über die „Grenze“ zwischen Stadt und Landkreis Südliche Weinstraße bei der Abfallbewirtschaftung. Er wollte zehn Glasflaschen und einen Sonnenschirm beim Wertstoffhof in der Nachtweide abgeben und wurde zur Kasse gebeten. Deshalb fuhr er wieder davon. Nach dem er zuvor vergeblich darauf hingewiesen hatte, dass viele Neustadter den Glascontainer bei der Realschule plus in Maikammer anfahren würden, der deshalb oft überfüllt sei.

"Weniger Kirchturmdenken"

Der Mitarbeiter habe sich vielleicht formal korrekt verhalten, aber er wünsche sich mehr Weitblick und weniger Kirchturmdenken in der Kommunalpolitik, zumal es sich um eine Minimenge gehandelt habe, so Hartke. Stadtpressesprecherin Dagmar Staab erklärt, dass es beim Altglas wohl einen Kommunikationsfehler gegeben habe. Das hätte Thomas Hartke kostenlos abgeben dürfen – nicht aber den Schirm, für den eine Gebühr von zehn Euro plus Umsatzsteuer angefallen wäre.

Gängige Praxis

Es sei gängige Praxis bei den Kommunen, dass Abfallanlieferungen von Besuchern aus Nachbargemeinden gebührenpflichtig seien, da die Entsorgung eben auch durch Gebühren Neustadter Bürger finanziert werde. Deshalb könnten auch nur Einheimische von den Freimengen (200 Kilogramm bei Sperrmüll und 100 Kilogramm bei Kunststoffen) profitieren. Davon ausgenommen seien nur verwertbare Abfälle (Papier, Metall- und Elektroschrott sowie Autobatterien) sowie Abfälle, für die der Eigenbetrieb Stadtentsorgung (ESN) einen Erlös erzielen könne. Darunter fallen Flaschenglas, Leichtverpackungen, Kühlgeräte und Bildschirme. Wer mit einem ortsfremden Kennzeichen vorfahre und den Nachweis erbringe, dass der Abfall aus Neustadt stamme, dürfe ebenfalls nach der Satzung einliefern.

Anderswo komplett ausgeschlossen

Staab weist den Vorwurf der Kirchturmpolitik zurück. Alle Kommunen der Region würden diese Regelung anwenden. In Speyer sei die Fremdanlieferung sogar kategorisch ausgeschlossen. Die Verbandsgemeinde Maikammer erklärt auf Anfrage: „Weder dem Eigenbetrieb Wertstoff-Wirtschaft noch der für die Entleerung der Glascontainer zuständigen Entsorgungsfirma Remondis liegen Erkenntnisse hinsichtlich Überfüllungen der Altglascontainer in Maikammer vor, auch nicht im besonderen Fall der Realschule plus. Die Container werden teilweise mehrmals pro Woche angefahren.“ Ob die Altglascontainer in Maikammer auch von Bürgern aus Neustadt genutzt würden, sei nicht bekannt, so Sprecherin Carolin Straub: „Es ist aber auch zulässig, da es sich um eine bundesweit organisierte Sammlung des Dualen Systems Deutschland handelt.“

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