Neustadt/Frankenthal Wegen AfD-Nähe: Hambach-Gesellschaft darf Otte-Texte ablehnen

Max Otte rief 2018 zum „Neuen Hambacher Fest“.
Max Otte rief 2018 zum »Neuen Hambacher Fest«.

Der Wirtschaftsprofessor Max Otte, Kandidat der AfD bei der Bundespräsidentenwahl 2022, darf einen Text über in Deutschland angeblich bedrohte Freiheitsrechte nicht im Jahrbuch der Neustadter „Hambach-Gesellschaft für historische Forschung und politische Bildung“ veröffentlichen. Diese Entscheidung fällte eine Zivilkammer des Frankenthaler Landgerichts am Dienstag. Ein entscheidender Grund für die Entscheidung des Gerichts war laut Urteilsbegründung die AfD-Nähe Ottes. Die Hambach-Gesellschaft hatte Otte ursprünglich zugesagt, dass er Texte zur Veröffentlichung einreichen könne, lehnte zwei von ihm verfasste Beiträge dann jedoch als „unzumutbare rechtslastige Pamphlete“ ab. Gegen diese Entscheidung zog Otte vor Gericht.

„Nicht zumutbar“

Die Frankenthaler Zivilkammer argumentierte, Ottes Klage sei unbegründet. Zwar habe die Hambach-Gesellschaft mit ihm einen Vertrag über die Veröffentlichung eines Beitrags geschlossen; diesen Vertrag habe die Gesellschaft allerdings aus wichtigem Grund gekündigt. Zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen sei Otte noch CDU-Mitglied gewesen. Im Mai 2021 sei Otte „Vorsitzender der in der Folgezeit immer umstrittener werdenden Werteunion geworden“, so das Gericht. Im Februar 2022 habe er auf Vorschlag von AfD-Mitgliedern bei der Wahl zum Bundespräsidenten kandidiert und dadurch bundesweite Aufmerksamkeit erlangt. Vor diesem Hintergrund sei es der Hambach-Gesellschaft „nicht zumutbar“, den Vertrag über die Veröffentlichung eines Otte-Textes „weiter durchzuführen.“ Wenn die Hambach-Gesellschaft einen Beitrag Ottes in ihrem Jahrbuch veröffentlichen würde, würde jedermann die Gesellschaft in Verbindung mit der AfD bringen, so das Gericht. Die Hambach-Gesellschaft habe ein schützenswertes Interesse daran, dass genau dies nicht geschehe.

Lesen Sie hier den ausführlichen Beitrag zum Urteil.

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