Neustadt Unerlaubt auf Behindertenplatz

Der Gommersheimer Helmut Martz ärgert sich immer wieder darüber, dass in Neustadt Autofahrer auf Behindertenparkplätzen ihr Fahrzeug abstellen, obwohl sie dazu keine Berechtigung haben. Martz ist Rollstuhlfahrer und deshalb auf Behindertenparkplätze angewiesen.

Er habe beobachtet, dass unter anderem auf den für Behinderte ausgewiesenen Plätzen am Saalbau, am Globus-Markt und am Stadionbad ohne entsprechende Berechtigung geparkt werde, berichtet Martz. Auch Autos der Stadtwerke habe er schon auf Behindertenparkplätzen gesichtet. „Ich finde, da sollte der Ordnungsdienst etwas präsenter sein“, sagt Martz. Dagmar Staab, Sprecherin der Stadtverwaltung, erklärt auf Anfrage: „Widerrechtlich auf Behindertenparkplätzen abgestellte Fahrzeuge werden auf Veranlassung der Vollzugsbeamten des Ordnungsamts sofort, das heißt ohne Karenzzeit, abgeschleppt.“ Die dafür anfallenden Kosten würden dem Falschparker in Rechnung gestellt. Zusätzlich werde ein Bußgeld erlassen, das bis zu 35 Euro betragen kann. Wer sein Auto an anderen Stellen parkt, an denen das nicht erlaubt ist und erwischt wird, muss ein Bußgeld zwischen fünf und zehn Euro zahlen. Sie gehe nicht davon aus, dass Mitarbeiter der Stadtwerke mit Dienstfahrzeugen auf Behindertenparkplätzen parken, so Staab. Es könne höchstens sein, dass ein Auto dort kurz abgestellt werde, der Fahrer aber in der Nähe sei. Staab verweist darauf, dass die Mitarbeiter der Stadtverwaltung nur auf öffentlichen Flächen kontrollieren, ob Parkverbote eingehalten werden. Nicht jedoch auf Privatgelände, wie dem Parkplatz des Globus-Einkaufsmarkts. Ein Sprecher der Firma Globus sagt dazu: „Wir sprechen Leute an, die ohne Ausweis auf Behindertenparkplätzen stehen. Angezeigt würden die Kunden allerdings nicht. „Jeder, der beobachtet, dass ein Auto unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz abgestellt wird, kann dies unter der Telefonnummer 06321/855408 bei der Stadtverwaltung melden“, sagt Staab. Ansonsten könne man nur an die Vernunft der Menschen appellieren. (lpl)

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