Neustadt Streit um Gartenhäuschen

Die Beseitigung von ungenehmigten Bauten auf Freizeitgeländen beschert dem Stadtrechtsausschuss viel Arbeit. In der jüngsten Sitzung ging es unter anderem um ein Gartenhäuschen im Gebiet Kleefleck/Rottwiesen bei Mußbach. Die Verwaltung hat in diesem Gebiet 20 Beseitigungsverfügungen erlassen.

In dem aktuellen Streit steht eine Entscheidung noch aus, Andreas Bauer, Vorsitzender des Ausschusses, machte dem Besitzer des Geländes aber klar, dass er wenig Chancen auf Erfolg hat. Bisher seien alle Widersprüche, die der Stadtrechtsausschuss behandelt hat, zurückgewiesen worden. Und die Grundstücksbesitzer, die daraufhin vor dem Verwaltungsgericht klagten, hätten dort ebenfalls keinen Erfolg gehabt, berichtete Bauer.

„Es geht nicht, Ausnahmen zu machen“, sagte Bauer. Schon gar nicht bei dem Gebiet Kleefleck-Rottwiesen, für das sehr strenge Naturschutzbestimmungen gelten. Das Gelände ist unter anderem als Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Vogelschutzgebiet ausgewiesen.

Martin Pfeil, Anwalt des Grundstücksbesitzers, wandte ein, dass es „schwer nachvollziehbar“ sei, dass durch ein so hochwertiges Naturschutzgebiet eine Autobahn verläuft. Die Bürger könnten auch nicht verstehen, dass über Jahrzehnte niemand etwas gegen die Freizeitanlagen hatte und nun alles weg soll. „Was ist das Motiv für diesen radikalen Schnitt? Warum verfährt die Stadt so?“, wollte der Anwalt wissen. Eine Antwort bekam Pfeil nicht. Eine Mitarbeiterin der Verwaltung verwies ihn lediglich auf einen Beschluss des Stadtrats, wonach in dem Gebiet Kleefleck/Rottwiesen „alles weg muss“.

Der Grundstückseigentümer hat nach eigenen Angaben den überwiegenden Teil der baulichen Anlagen auf seinem Grundstück bereits abgerissen. Entfernt wurden demnach ein Gewächshaus, ein Gerätehaus aus Holz, zwei Komposter, eine Schaukelanlage für Kinder, ein Hundezwinger, Zäune aus Maschendraht und Latten sowie eine Hollywoodschaukel. Letztere hätte allerdings stehen bleiben dürfen, informierte eine Mitarbeiterin der Verwaltung.

Der Grundstücksbesitzer möchte, dass ein Gartenhäuschen, der Vorbau des ehemaligen Hundezwingers, ein Grillplatz und die äußere Einfriedung um das Gelände erhalten bleiben dürfen. Die Einfriedung und das Gartenhäuschen seien schon Anfang der 1990er Jahre errichtet worden und hätten dem damals geltenden Baurecht entsprochen, argumentierte Anwalt Pfeil. Die damals zuständige Baubehörde habe mitgeteilt, dass man gegen den Bau der Einfriedung keine Einwände habe und dass für das Gartenhäuschen keine Genehmigung erforderlich sei. Der Vorbau des ehemaligen Hundezwingers diene als Geräteschuppen und der der Grillplatz sei kein Grillplatz, an der Stelle werde nur manchmal Holz verbrannt, so die weiteren Begründungen von Pfeil. (ann)

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