Neustadt Stadtleben: Vom schwierigen OB-Wahltermin

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Wie es der Bund mit dem Wahltermin für den neuen Bundestag hält, ist zwar noch immer offen. Doch deutet vieles auf Sonntag, 24. September, hin. Und selbst wenn es eine Woche früher, also am 17. September, sein sollte, werden die Neustadter Wahlberechtigten voraussichtlich doppelt zur Urne gebeten. Denn für das städtische Wahlamt wäre der Tag der Bundestagswahl auch der beste Termin für die erste Runde in Sachen Oberbürgermeister. Dafür haben bislang drei Bewerber ihr Interesse bekundet: Pascal Bender (SPD), Ingo Röthlingshöfer (CDU) und Marc Weigel (FWG). Wie viele Kandidaten es tatsächlich sein werden, wird erst am Ende aller Formalien feststehen. Sollte nach dem ersten Wahlgang aber eine Stichwahl fällig sein, weil keiner der Bewerber die erforderliche Mehrheit für einen Sieg erhalten hat, bieten sich dafür aus Sicht der Organisatoren zwei Termine an: Wird am 24. September erstmals gewählt, sollte der zweite Durchgang auf 15. Oktober festgesetzt werden. Also drei statt der üblichen zwei Wochen später, weil am 8. Oktober der Winzerfestumzug läuft. Sollte indes am 17. September erstmals über den künftigen OB bestimmt werden, wäre die Stichwahl am 1. Oktober. Egal wie, würde eine mögliche Stichwahl damit in den Herbstferien liegen. Aus Sicht des Wahlamts wäre das aber das kleinere Übel. Denn würde die Oberbürgermeisterwahl zwei Wochen vor der Bundestagswahl angesetzt und könnte damit eine Stichwahl mit der Bundestagswahl zusammengelegt werden, könnte das die Wähler verwirren: Sie würden die jeweiligen Wahlunterlagen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhalten und auch die Briefwahl müsste doppelt beantragt werden. Hinzu kommt laut Verwaltung: Die Aufsichtsbehörde als letzte Instanz bevorzugt einen mit der Bundestagswahl zusammenfallenden ersten Termin. Im Kreis Kaiserslautern, wo ein Landrat gewählt werden muss, hat der Kreistag das gerade schmerzlich erfahren müssen: Die Aufsichtsbehörde hat den von ihm festgelegten Wahltermin 11. Juni kassiert und besteht voraussichtlich auf 24. September. Sobald der Termin Bundestagswahl feststeht, geht es im Rathaus weiter: Der Ältestenrat verständigt sich, die Aufsichtsbehörde wird eingebunden, der Stadtrat beschließt formell – und am Ende ist wieder die Aufsichtsbehörde gefragt. |ahb

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