Neustadt Neustadt: Nachbarschaftsstreit über Freisitz

Das Haus in der Mitte ist umgeben von zwei Gaststätten mit Außenbewirtschaftung: „Brunos Burger“ (links) und das „Esszimmer“.
Das Haus in der Mitte ist umgeben von zwei Gaststätten mit Außenbewirtschaftung: »Brunos Burger« (links) und das »Esszimmer«.

Es gibt einen Streit über die Außenbestuhlung einer Gaststätte in der Altstadt. Ein Nachbar von „Brunos Burger“ in der Zwerchgasse wehrt sich vor dem Stadtrechtsausschuss.

„Von meinem Fenster sind es nur etwas mehr als zwei Meter zum ersten Tisch, an dem die Gäste sitzen und ich jedes Wort verstehe.“ So begründete gestern ein Hausbesitzer aus der Hintergasse vor dem Stadtrechtsausschuss seinen Widerstand gegen die Gaststättenerlaubnis für „Brunos Burger“, der vor einem Jahr eröffnete. Ursprünglich war in dem Ladenlokal des Fachwerkhauses ein Pelzgeschäft untergebracht, später ein Friseursalon. Der Anwohner geht mittlerweile gegen drei Bescheide der Stadt vor: Gegen die Nutzungsänderung nach dem Baurecht, gegen die Sondernutzung öffentlicher Flächen für die Außenbewirtung und gegen die Gaststättenerlaubnis, über die nun verhandelt wurde.

Anwalt: Genehmigung rechtswidrig

„Ich habe nichts gegen Gaststätten, eine Außenbestuhlung wie auf dem Marktplatz ist auch vollkommen in Ordnung, aber ich wohne hier und bin jetzt durch zwei Gaststätten mit Außenbestuhlung sozusagen umzingelt“, so der Nachbar, dessen Haus unmittelbar an das „Esszimmer“ (ehemaliges neues Fontana) angrenzt. Er habe vor 30 Jahren vor dem Kauf des Gebäudes ausdrücklich bei der Stadt nachgefragt, ob der Fall eintreten könne, dass hier ein Kneipe einziehe. Das sei damals verneint worden, weil es sich um Sanierungsgebiet handele, in dem Wohnen privilegiert sei. Sein Anwalt verwies darauf, dass am Tag nur ein Geräuschpegel durch die Gaststätte von 65 Dezibel erlaubt sei, nach 22 Uhr von 45 oder 40 Dezibel. Es gebe Oberverwaltungsgerichtsurteile, dass Kommunen Werte nicht nur festlegen, sondern überprüfen müssten, was nicht geschehe. Somit sei die im Vorjahr erteilte Genehmigung rechtswidrig.

Angebot der Restaurant-Inhaberin

Der Nachbar warf der Betreiberin vor, dass tagsüber Klassen nach Schulschluss viel Lärm machen würden. Die offizielle Schließung um 21 Uhr werde oft überzogen. Nicht selten seien in dem Burger-Restaurant auch die Fenster geöffnet und die Musik sei laut gestellt. Die Inhaberin der Gaststätte wehrte sich dagegen, „dass mein Restaurant hier als Frittenbude für Schüler abgetan wird“. Sie würde hochwertige Kost zu Preisen anbieten, die sich Schüler oft nicht leisten könnten. Sie sei kompromissbereit und habe schon auf zwei Tische im Freien verzichtet. Die Bänke weiter westlich bei dem kleinen Brunnen aufzustellen, habe die Stadtverwaltung untersagt. „Und wenn es wirklich mal lauter wird, geben Sie uns doch einen Hinweis und wir sorgen für Ruhe“, so ihr Angebot.

Kein Raum für viele Sitzplätze

Die Antwort des Nachbarn: „Ich bekomme von zwei Seiten Lärm. Die Altstadt ist nicht nur Kulisse, sondern auch Wohnraum.“ An der Ecke Zwerchgasse/Hintergasse gebe es gar keinen Raum für eine solch umfangreiche Außenbestuhlung. Die Vertreter der Stadtverwaltung verwiesen darauf, dass Außenbestuhlungen vor einem Gebäude generell möglich seien, aber eben nicht darüber hinaus. Deshalb komme der Raum um den Brunnen in der Nachbarschaft nicht in Frage. Andreas Bauer, Vorsitzender des Stadtrechtsausschusses, erinnerte daran, dass es sich bei der Altstadt baurechtlich um ein „Besonderes Wohngebiet mit Mischnutzung“ handele. „Da wollten die Planer Wohnen ausdrücklich fördern“, so seine Bewertung. Er ließ offen, ob der Ausschuss nach der Verhandlung eine Entscheidung trifft. Es sei auch möglich, erst noch die beiden anderen Widersprüche des Nachbarn demnächst zu verhandeln und dann eine gemeinsame Entscheidungen für alle drei Widersprüche zu verkünden.

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