Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Kundgebung: Einzelhändler stellen Forderungen

Rund 30 Unternehmer und Einzelhändler kamen auf dem Marktplatz zusammen.
Rund 30 Unternehmer und Einzelhändler kamen auf dem Marktplatz zusammen.

„Wir machen auf… merksam“ – unter diesem Motto lud die Gemeinschaft „Willkomm“ am Montag zur Kundgebung auf dem Marktplatz ein. Die Einzelhändler fürchten, von Discountern und Online-Shops verdrängt zu werden. Zu ihren Forderungen gehört nicht nur ein Ende des Lockdowns.

Rolf Weintz und Heinz Weigert malen mit Kreide Kreise auf den Neustadter Marktplatz, und zwar in regelmäßigen Corona-Abständen. Darin stellen sich die Teilnehmer auf. Willkomm-Vertreter Manfred Oesterle wendet sich an die Fensterfront am Rathaus und sagt: „Wir haben den Standort absichtlich gewählt, hinter uns stärkt uns die ganze Stadt den Rücken, vor uns sehen wir die kommunalen Vertreter, stellvertretend für alle politischen Entscheider im Land.“

Indes lässt sich Oberbürgermeister Marc Weigel (FWG) zum Bedauern der Teilnehmer nicht blicken. Lediglich Bürgermeister Ingo Röthlingshöfer (CDU) sowie Stadtrat Claus Schick (SPD) stehen am Rande des Platzes und hören den Forderungen der Unternehmer zu: Perspektiven, angemessene Entschädigungen und ein Ende des Lockdowns zum 31. Januar. Das verlangt die stellvertretende Willkomm-Vorsitzende Sabine Omlor. Oesterle betont, dass man sich ausdrücklich von Querdenkern und Coronaleugnern distanziere.

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Solidarität vom Staat gefordert

Als Vertreter des Einzelhandelsverbands betont Markus Schmitt vom gleichnamigen Herrenausstatter-Geschäft, man habe sich im Herbst noch auf die Aussagen der Politiker verlassen, dass es einen zweiten Lockdown nicht geben würde. „Und jetzt mussten wir erleben, wie uns in der wichtigsten Zeit des Weihnachtsgeschäfts zugemacht wurde. Uns ärgert maßlos, dass es Geschäfte gibt, die geöffnet sind und unsere Sortimente verkaufen dürfen, das ist eine riesige Wettbewerbsverzerrung“, sagt er. Außerdem habe es in seinem Unternehmen keinen einzigen Corona-Fall gegeben, auch in anderen nicht. Dennoch ständen viele Geschäfte nun vor dem Ruin. „Solidarität ist keine Einbahnstraße. Wir erwarten sie auch vom Staat und von den Discountern. Wir schaffen schließlich wohnortnahe Arbeitsplätze“, fordert Silvia Dumont vom Sportcorner.

Als Vertreter der Gastronomie meldet sich Kai Dietrich zu Wort: „Jetzt geht auch gut aufgestellten Betrieben die Luft aus.“ Als Beleg für die Sicherheit im Bereich der Restaurants führt er aus, dass dort nur zwei Prozent der Infektionszahlen nachgewiesen worden seien. Er wendet sich direkt an die politischen Vertreter Neustadts: „Der Staat muss seine Hausaufgaben machen. Auch in Neustadt wird viel geredet. Wir dachten, mit dem neuen Oberbürgermeister käme frischer Wind, aber es wird unheimlich wenig umgesetzt.“

Angst vor Wettbewerbsverzerrung

Schon in der vergangenen Woche hatte sich die Willkomm mit einem Schreiben an Politik sowie Industrie- und Handelskammer (IHK) gewandt, in dem sie auf die Situation des örtlichen Einzelhandels aufmerksam machte. „Dass mit dem Argument der Lebensmittelgrundversorgung große Discounter jegliches Sortiment anbieten dürfen, während der Fachhandel geschlossen wird, ist für uns unverständlich und führt zu nachhaltigen Wettbewerbsverzerrungen“, hieß es darin. Auch der „unregulierte Online-Handel“ stelle eine Gefahr für den lokalen Einzelhandel dar.

Thomas Scherer, Geschäftsführer des Handelsverbands Rheinland-Pfalz, plädiert ebenfalls dafür, den Einzelhandel so schnell wie möglich wieder zu öffnen. „Die Verzerrungen sind immens“, sagt Scherer. Außerdem habe der Teil-Lockdown im November gezeigt, dass Handel und Gastronomie kaum Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben. Den Vorschlag, in größeren Geschäften Teile des Sortiments abzusperren, sehe er kritisch. Zumal er auch beobachte, dass Kunden immer aggressiver auftreten: „Da kommt es dann im Geschäft oder spätestens an der Kasse zu Diskussionen.“

Sprecher der Landesregierung bezieht Stellung

Die Stadtverwaltung, die über die Ordnungsbehörde dafür zuständig ist, dass die Corona-Regeln eingehalten werden, beruft sich auf Paragraf 5 der Corona-Bekämpfungsverordnung. Darin sind neun Bereiche festgelegt, darunter Lebensmittel, Drogeriewaren und Tierbedarf, deren Fachgeschäfte weiterhin öffnen dürfen. Darüber hinaus ist festgelegt, dass Supermärkte und Drogerien auch Artikel anbieten dürfen, die nicht in diese neun Kategorien passen, solange diese nicht den Schwerpunkt des Sortiments bilden. Ein Sprecher der Landesregierung erklärt: Wenn die Mehrzahl der Artikel auf der Verkaufsfläche nicht zum täglichen Bedarf gehören, müsse der Laden geschlossen werden. Dabei gehe es vor allem um eine einfache Umsetzung: „Sollte eine Ordnungsbehörde in einen Laden gehen, dann muss auf den ersten Blick erkennbar sein, welches Warensortiment überwiegt“, so der Sprecher.

Für das städtische Ordnungsamt bedeutet das, dass man im Zweifelsfall auf der Grundlage von Bestands- und Umsatzquoten feststellt, wie groß der „nicht systemrelevante“ Teil des Sortiments im Verhältnis zu den zulässigen Artikeln ist. Erst wenn der Schwerpunkt des Geschäfts demnach nicht mehr im Bereich Lebensmittel oder Drogerie liegt, müssten einzelne Bereiche abgesperrt oder der ganze Laden geschlossen werden. Verstöße gegen die Regelung habe es bislang nicht gegeben. Dabei ist die Stadtverwaltung allerdings lediglich das ausführende Organ, die Regelungen selbst kommen vom Land. Die Ungleichbehandlung von Fachgeschäften gegenüber Drogerien und Supermärkten könnte daher höchstens der Gesetzgeber aufheben.

Von den Corona-Regelungen profitieren die Einzelhandelsketten. In der Neustadter Filiale des Drogeriemarkts Müller sind alle Abteilungen, auch die für Spielwaren und Elektronik, geöffnet. Eine Sprecherin des Konzerns teilt auf Anfrage der RHEINPFALZ mit, man handle nach dem vorgeschriebenen Schwerpunktprinzip: Filialen, bei denen das nicht systemrelevante Sortiment überwiegt, müssten Abteilungen schließen.

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