Neustadt „In der Außendarstellung mehr als unglücklich“

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Der Beigeordnete Schuhmacher fährt einen Mercedes Benz C 220.

Einen Mercedes Benz C 220 fährt der ehrenamtliche Beigeordnete Dieter Schuhmacher (SPD) als Dienstwagen. 2016 hat er damit 8015 Kilometer zurückgelegt, davon 148 dienstlich. 2017 waren nur 842 von 18.125 Kilometern dienstlich. Für den Rechnungsprüfungsausschuss ist daher ein Dienstfahrzeug unwirtschaftlich.

Nicht nur Schuhmacher fährt einen Dienstwagen, auch seine Beigeordneten-Kollegen Tobias Meyer (CDU) und Ralf Trösch (SPD) sowie Bürgermeister Lothar Lorch (CDU) haben ein Dienstfahrzeug. Seit ungefähr zehn Jahren hätten der Bürgermeister und alle Beigeordneten die Möglichkeit ein Dienstfahrzeug zu bekommen, teilt Marcel Roßmann, Sprecher der Gemeindeverwaltung, auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. „Mir wurde nach meinen Amtsantritt ein Dienstfahrzeug angeboten“, sagt Schuhmacher. Er habe damals ohnehin ein neues Auto benötigt „und da habe ich gesagt, ich nehme das, ich wäre doch doof gewesen, wenn ich das nicht gemacht hätte“, erinnert sich Schuhmacher. Der Mercedes wurde geleast. Die monatliche Leasingrate beträgt nach Angaben von Willi von Lohr (HLL), Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, 472 Euro. „Das bezahle ich“, betont Schuhmacher. Auch alle anderen Kosten wie Steuer, Versicherung, den jährlichen Wechsel des Leasingfahrzeugs, Werkstatt und Benzin zahle er selbst. Das bestätigt die Gemeindeverwaltung. Schuhmacher betont, dass er auch den sogenannten geldwerten Vorteil, den er durch die Nutzung eines Dienstfahrzeugs hat, bei seiner Steuererklärung angebe. Trotzdem habe Schuhmacher einen Vorteil davon, dass sein Mercedes ein Dienstfahrzeug ist, so der Rechnungsprüfungsausschuss in seinem Prüfbericht zum Haushalt 2016 der Gemeinde. Denn vor allem bei den Leasingverträgen, aber auch bei Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, gibt es günstigere Konditionen für Gemeinden. „Das Fahrzeug läuft über die Gemeinde, weil die bessere Konditionen hat“, bestätigt Schuhmacher. „Für Bürgermeister und Beigeordnete gibt es von Herstellerseite bestimmte Konditionen, zu denen sie einen Dienstwagen leasen können“, teilt die Gemeindeverwaltung mit. Angesichts der wenigen Kilometer, die Schuhmacher dienstlich mit dem Auto unterwegs ist, liege die Voraussetzung für die Beschaffung eines Dienstwagens nicht vor, so der Rechnungsprüfungsausschuss, und verweist auf den Kommunalbericht des Landesrechnungshofes für 2018. Dort heißt es, dass ein Dienstwagen nicht angeschafft werden darf, wenn der Gemeinde dadurch „wesentlich höhere Aufwendungen“ entstehen, wie dies der Fall wäre, wenn dem Beigeordneten die Reisekosten erstattet würden. Denn dann wäre die Anschaffung nicht wirtschaftlich. Da er alle Kosten für das Fahrzeug selbst trage, sei dies nicht der Fall, so Schuhmacher. Die Frage der Wirtschaftlichkeit müsse geprüft werden, sagt Bürgermeister Lothar Lorch (CDU). Der Rechnungsprüfungsausschuss verweist darauf, dass der Gemeinde durch die Dienstfahrzeuge Personalkosten entstehen, etwa durch die Beschaffung der Fahrzeuge, Abrechnungen und Ähnliches. Laut Landesrechnungshof müsse man hier einen monatlichen Satz von 60 Euro ansetzen. Auch das müsse man prüfen, so Lorch. Der Landesrechnungshof betont, dass es nicht zu den Aufgaben einer Verwaltung gehöre, „Vermittlungsagentur“ für kostengünstige Privatfahrzeuge zu sein. Im Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses wird auch moniert, dass keine Zustimmung von Hauptausschuss und Gemeinderat zur Anschaffung des Dienstfahrzeugs eingeholt worden sei. Als vor etwa zehn Jahren die Möglichkeit der Nutzung von Dienstfahrzeugen eingeführt wurde, sei der Hauptausschuss darüber informiert worden, so die Verwaltung. Seitdem seien die Dienstfahrzeuge alljährlich im Haushalt aufgeführt, der Gemeinderat entscheide regelmäßig über diesen Haushalt. Für seine Dienstfahrten hat Schuhmacher pro Kilometer 47 Cent bekommen. Das liege deutlich über dem Satz von 25 Cent, der laut den Richtlinien des Landes als Reisekosten erstattet wird, so der Rechnungsprüfungsausschuss. Noch höher seien die Sätze für den Bürgermeister und die anderen Beigeordneten: zwischen 48 und 54 Cent. Durch diese zu hohen Sätze entstehe der Gemeinde ein Vermögensschaden. Die Verwaltung hat sich nach ihren Angaben bei der Höhe der Erstattungskosten an Empfehlungen des Gemeinde- und Städtebundes gehalten. Aufgrund der Ausführungen des Landesrechnungshofs werde man dies ändern. Für die 148 Kilometer, die Schuhmacher 2016 dienstlich gefahren ist, hatte die Gemeinde 69,48 Euro gezahlt, davon müsse er 32,15 Euro zurückzahlen. „Unterste Schublade, eine Unverschämtheit, was der junge Mann da gemacht hat“, kritisiert Schuhmacher, dass von Lohr als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses den Dienstwagen im Prüfungsbericht genannt hat. Laut Bericht „ist ein derartiges Auto mit der Position eines Umweltdezernenten in der Außendarstellung für die Gemeinde mehr als unglücklich“. Ein ehrenamtlicher Beigeordneter habe nicht die Repräsentationspflichten eines Ministers. Empfohlen wird, „künftig sollte über die Beschaffung eines Dienstfahrrads entschieden werden“.

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