Haßloch Flächennutzungsplan: Gemeinde will sich alle Optionen offen lassen

Nicht mehr aktuell: der Flächennutzungsplan von 2005 (Ausschnitt).
Nicht mehr aktuell: der Flächennutzungsplan von 2005 (Ausschnitt).

Die Gemeindeverwaltung will sich bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans alle Optionen für die Entwicklung der Gemeinde Haßloch offen lassen. Auch künftig sollen Flächen für Baugebiete oder Gewerbegebiete nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Die Gemeinde Haßloch stellt derzeit einen neuen Flächennutzungsplan auf. Mit einem solchen Plan wird dargestellt, welche Areale in den nächsten 15 bis 20 Jahren auf welche Weise genutzt werden sollen. Der aktuelle Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 2005, ist also nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Denn inzwischen sind Baugebiete entstanden oder Flächen für gewerbliche Nutzung geschaffen worden.

Die HLL-Fraktion im Gemeinderat hatte im Hinblick auf die Aufstellung des Flächennutzungsplans einen Grundsatzbeschluss beantragt, mit dem der „Erhalt unserer hochwertigen landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Gemarkung Haßloch“ gesichert werden sollte. Künftig sollten die Äcker mit einer Ertragsmesszahl von mindestens 60 erhalten und nicht überbaut beziehungsweise versiegelt werden, so die HLL. Mit der Ertragsmesszahl wird die natürliche landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit einer Fläche ausgedrückt. Sie wird bei der Besteuerung von Äckern angewendet und soll gewährleisten, dass die Grundsteuer auf der Basis eines realisierbaren Ertragsergebnisses erhoben wird. Der ermittelte Wert spiegelt die Bodengüte der Flächen wider.

Fraktion fordert: Gutes Ackerland soll kein Bauland werden

Die HLL begründet ihren Antrag damit, dass die wertvollen Ackerflächen im Flächennutzungsplan geschützt werden sollen, um sie für die landwirtschaftliche Selbstversorgung auch in Zukunft nutzen zu können. Die Corona-Krise oder der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hätten vielen Menschen vor Augen geführt, dass eine ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln nicht selbstverständlich sei. „Wir erleben nicht nur Klima-, Energie- und Flüchtlingskrise, sondern finden uns auch in einer Nahrungs- und Futtermittelkrise wieder“, so die HLL.

Im Geoportal Rheinland-Pfalz ist die Bodengüte graphisch dargestellt. Der Durchschnittswert liegt in Haßloch bei 60. Danach liegen „gute“ Flächen im Norden und Osten der Gemeinde. Im Süden sind eher „schlechte“ Flächen hinsichtlich einer landwirtschaftlichen Nutzung ausgewiesen.

Der Erste Beigeordnete Carsten Borck (parteilos) beurteilte den Inhalt des Antrags als „unterstützenswert“. Im Gegensatz zu dem von der HLL geforderten Grundsatzbeschluss schlage die Verwaltung aber vor, die Ertragsmesszahl nur im Einzelfall zu berücksichtigen, etwa wenn es um einen planerischen Abwägungsprozess geht oder wenn Standortalternativen geprüft werden sollen. Ein Wert größer oder gleich 60 solle „jedoch nicht pauschal zum zwingenden Ausschlusskriterium“ für räumliche Planungen benannt werden, so Borck. Die CDU-Fraktion argumentierte, ein Grundsatzbeschluss würde die Weiterentwicklung von Haßloch einschränken beziehungsweise ausschließen. Beispielsweise seien auch Photovoltaik und Agrarnutzung auf einer Fläche vereinbar.

Der beantragte Grundsatzbeschluss der HLL wurde sowohl im Feld-, Wald- und Umweltschutzausschuss als auch im Bauausschuss mehrheitlich abgelehnt.

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