Neustadt Corona-Regeln: Viele Nachfragen beim Ordnungsamt

Die Maske hat noch lange nicht ausgedient.
Die Maske hat noch lange nicht ausgedient.

Welche Regel gilt wo? Diese Frage wird dem städtischen Ordnungsamt seit Inkrafttreten der neuen Corona-Bestimmungen am Mittwoch oft gestellt. Daher weist die Behörde noch einmal auf die wichtigsten Vorgaben hin.

Die 2G-Regel

Vor allem Innenräume dürfen nur betreten werden, wenn man geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen ist (2G). Zu diesen Innenräumen zählen zum Beispiel Restaurants, Friseursalons, Kinos, Museen oder Sporthallen. Davon ausgenommen sind Kinder bis zwölf Jahre, Jugendliche bis 18 Jahre mit Testnachweis sowie Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, über eine ärztliche Bescheinigung und einen tagesaktuellen Testnachweis verfügen. Die Kontaktdaten müssen weiter erfasst werden, zum Beispiel über die Luca-App.

Die Gastronomie

Trotz 2G müssen die Tische weit genug auseinanderstehen und Gäste, wenn sie warten müssen, ebenfalls Abstand halten. Gäste (außer am Tisch) und Personal müssen eine Maske tragen. Hinzu kommt die Kontaktdatenerfassung.

Beim Einkaufen

Beim Einkaufen ist eine FFP2- oder eine medizinische Maske Pflicht. 2G und die Testpflicht gelten im Einzelhandel nicht.

Auf dem Weihnachtsmarkt

Die Corona-Regeln für den bis 22. Dezember laufenden Weihnachtsmarkt hat die Stadt bestimmt, sie können sich je nach Lage ändern. Demnach müssen Besucher einen 3G-Nachweis dabei haben, also nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sind. Dies wird laut Stadt stichprobenartig kontrolliert. Zudem gilt außer beim Essen und Trinken Maskenpflicht, hinzu kommt das Abstandsgebot. An den Wochenenden wird freitags bis sonntags die Besucherzahl beschränkt. Dann ist der Weihnachtsmarkt nur über einen zentralen Einlass in der Marktstraße zugänglich.

Info

Das Ordnungsamt ist telefonisch unter 06321 855-1338 und per E-Mail an ordnung@neustadt.eu erreichbar.

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