Maikammer Auftragsvergabe: Verbandsgemeinden wollen kooperieren

Die neue Vergabestelle soll rund 100 Vergabeverfahren pro Jahr betreuen können.
Die neue Vergabestelle soll rund 100 Vergabeverfahren pro Jahr betreuen können.

Die Verbandsgemeinde Maikammer wird zusammen mit den Verbandsgemeinden Annweiler, Edenkoben und Hauenstein eine zentrale Vergabestelle (ZVS) für ihre zu vergebenden Aufträge an Firmen einrichten.

Der Sitz der Stelle wird in Annweiler sein. Die ZVS nimmt ihre Arbeit am 1. September 2023 auf. Dies beschloss der Verbandsgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig. Bürgermeisterin Gabriele Flach (CDU) wurde ermächtigt, den bereits vorliegenden Kooperationsvertrag zu unterzeichnen.

Der ZVS werden Aufträge mit einer Vergabesumme von mehr als 10.000 Euro übertragen. Der Vertrag ist die Folge aus den Überlegungen, wie künftig das Vergabewesen in einer modernen und digitalen Arbeitswelt für alle Beteiligten möglichst einfach und rechtssicher gestaltet werden kann. Das ordnungsgemäße Durchführen von Vergabeverfahren erfordere Fachwissen. Durch die Kompetenzbündelung könne die zentrale Stelle zu rechtssicheren Vergabeverfahren beitragen. Für die Verbandsgemeinde Maikammer lasse sich schon wegen ihrer Größe eine eigene Vergabestelle nicht realisieren.

Die Stelle werde im Gebäude der Verbandsgemeinde und Stadtwerke Annweiler eingerichtet, wo die benötigten Büroflächen von der ZVS angemietet werden könnten. Die Vergabestelle starte mit drei Vollzeitkräften. Nach einer kurzen Einarbeitungsphase müssten diese Kräfte rund 100 Vergabeverfahren pro Jahr betreuen können. Sollte es sich herausstellen, dass deutlich mehr Verfahren bearbeitet werden müssen, sei gegebenenfalls eine Personalaufstockung notwendig. Es handle sich rein rechtlich um eine „Kommunale Arbeitsgemeinschaft“, wodurch nur der Abschluss eines Kooperationsvertrages vonnöten sei.

Nach derzeitigem Stand würden die Kosten bei rund 250.000 Euro pro Jahr liegen. Für 2023 ermittele man die Kosten nach der jeweiligen Einwohnerzahl der vier Verbandsgemeinden, ab 2024 erfolge die Berechnung zu jeweils einem Drittel nach Einwohnerzahl der Verbandsgemeinden, nach Vergabesumme und nach der Anzahl der Verfahren.

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