Neustadt Säle für Parteien künftig nicht mehr mietfrei

Die Tagesmiete für den Chrysostomushof in Niederkirchen beträgt künftig zwischen 190 und 270 Euro. Für Niederkirchener Vereine b
Die Tagesmiete für den Chrysostomushof in Niederkirchen beträgt künftig zwischen 190 und 270 Euro. Für Niederkirchener Vereine bleibt die Nutzung allerdings kostenlos.

Weil die Auslagefrist zum Februartermin nicht eingehalten wurde, musste der Niederkirchener Gemeinderat über den Haushaltsplan 2018 in seiner jüngsten Sitzung noch einmal abstimmen.

Vor zwei Jahren trat das Landestransparenzgesetz in Kraft. Dies fordert zur ausreichenden Informationsmöglichkeit der Bürger eine Auslagefrist der Unterlagen von 14 Tagen. Die Ausgaben des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Deidesheim sind immer auf Freitag datiert. Deshalb war der neue Haushaltsplan bis zur Sitzung am Donnerstag, 1. Februar, nur dreizehn Tage veröffentlicht. Dies monierte die Kreisverwaltung, worauf Verbandsbürgermeister Peter Lubenau den Beschluss über Haushaltsplan und Satzung aufhob. Der Gemeinderat musste deshalb erneut abstimmen. Inhaltlich und zahlenmäßig gab es keine Änderungen. Der Haushaltsplan 2018 und dessen Satzung wurden mit zwei Enthaltungen angenommen. Ortsbürgermeister Josef Seckinger informierte zudem über die im Vorjahr abgeschlossenen Verträge mit Ratsmitgliedern. Hier wurde nur das Planungsbüro Peter Weisbrodt für die Sanierungsplanung der Mehrzweckhalle beauftragt. Der Rat beschloss auch neue Mietpreise für das Bürgerhaus und den Chrysostomus-Hof. Die Mieten für die beiden Veranstaltungsräume wurden letztmalig 2010 angepasst. Mittlerweile seien die Lebenshaltungskosten jedoch um zehn Prozent gestiegen, so Seckinger. Der tägliche Mietpreis wird für das Bürgerhaus um 10 Euro und für den Chrysostomus-Hof um 20 Euro erhöht. Bis jetzt durften Niederkirchener Vereine und Parteien die Räumlichkeiten kostenlos nutzen, was für die örtlichen Vereine auch weiterhin gilt. Das Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim kritisierte jedoch die unentgeltliche Zurverfügungstellung gemeindeeigener Räume an politische Parteien und Gruppen als eine Art versteckter Parteienfinanzierung. Aus diesem Grund werden nun politische Parteien und Gruppen den gleichen Mietpreis bezahlen wie Privatleute. Bei öffentlichen Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern und dem Verkauf von Speisen und Getränken wird der doppelte Mietbeitrag fällig. Auch dies gilt nicht für die Ortsvereine. Die Haus- und Nutzungsordnung wird entsprechend angepasst.

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