Ludwigshafen Pilzhochstraße: Ab Dezember rollt der Verkehr in der Berliner Straße wieder

Der Abriss ist beendet: Jetzt muss nur noch der Schutt abgefahren werden.
Der Abriss ist beendet: Jetzt muss nur noch der Schutt abgefahren werden.

Im vorläufig letzten Medienbriefing der Ludwigshafener Stadtverwaltung zu dem seit 26. September binnen 106 Tagen vollzogenen Abriss der Pilzhochstraße hat Tiefbauamtsleiter Björn Berlenbach bei einer Videokonferenz angekündigt, dass die gesperrte Berliner Straße ab 1. Dezember wieder für den Verkehr geöffnet wird. Berlenbach sprach von einer schrittweisen Öffnung – zunächst für Fußgänger und Radfahrer, dann für Pkw, Busse und Bahnen, entsprechend dem Vorgehen im Bereich der seit Längerem wieder geöffneten Mundenheimer Straße.

Schutt wird noch drei Wochen lang abgefahren

Es werde noch etwa drei Wochen dauern, bis der verbliebene Schutt auf der Baustelle von der Abrissfirma Moß abgefahren sei. Zudem müssten die verbliebenen Baggermatratzen entsorgt werden, informierte Berlenbach. Also jene Holzplattformen, die zum Schutz des Untergrunds und der Schienen während des Abrisses verlegt worden waren. Insgesamt wurden etwa 4500 eingesetzt. Ab 21./22. Oktober errichte die Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft (RNV) dann vor Ort die Oberleitungen für ihre Straßenbahnen, was etwa sechs Wochen in Anspruch nehmen werde.

Abriss-Start war am 11. Juni

Der Abriss des maroden 500-Meter-Teilstücks der Hochstraße Süd hatte am 11. Juni begonnen. Am 22. November 2019 wurde sie als einsturzgefährdet eingestuft. Die darunter verlaufenden Straßen – die Mundenheimer Straße und westlich davon die Berliner Straße – wurden gesperrt. Wie auch der Nahverkehrsknotenpunkt Berliner Platz, der am 11. September wieder den Betrieb aufgenommen hat. Für den Verkehr ist die Pilzhochstraße bereits seit 22. August 2019 gesperrt.

Vergleich vor Gericht scheitert

Zu dem von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD) als „Dissens“ bezeichneten Rechtsstreit mit der Firma Moß, die für vermeintliche Zusatzleistungen beim Bau der die Trasse stabilisierenden Stützkonstruktionen Nachzahlungen von 5,6 Millionen Euro einfordert, werde sich die Verwaltung nicht äußern, weil es sich um ein laufendes Verfahren handle. Nachträgliche Forderungen seien in der Baubranche allerdings nicht unüblich, sagte Steinruck. Letztlich müsse das Gericht eine Klärung herbeiführen. Ihr gehe es auch um einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern.

Baudezernent Alexander Thewalt (parteilos) sagte, dass sich die Stadt an die übliche Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie die fixierten Vereinbarungen mit der Firma Moß halte. Für abgesprochene und unvermeidbare Zusatzleistungen sei das Unternehmen bereits bezahlt worden. Für knapp 5,1 Millionen Euro wurde die Firma ursprünglich beauftragt. Inklusive der Nachzahlungen würde sich das Kostenvolumen mehr als verdoppeln.

Der auf Brückenabbrüche spezialisierte Betrieb aus dem Emsland hatte am Landgericht Frankenthal im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung beantragt. Bei der Verhandlung am Dienstag vor der 6. Zivilkammer scheiterte ein greifbar naher Vergleich vor allem am Widerstand des Anwalts der Stadt, Roland Sturm. Er lehnte eine Aufteilung der Verfahrenskosten ab. Die Kammer hatte Vorschusszahlungen der Stadt an die Firma Moß angeregt, um vorerst deren Liquidität zu sichern. Vorsitzende Richterin Ina Busch kündigte nach der zweieinhalbstündigen Verhandlung für 20. Oktober eine Entscheidung an.

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