Mannheim Oberbürgermeister-Wahl gültig: Gericht weist Berufung ab

Bald mit allen Rechten ausgestattet: Oberbürgermeister Christian Specht (mit Schirm), hier beim Besuch von Landesinnenminister T
Bald mit allen Rechten ausgestattet: Oberbürgermeister Christian Specht (mit Schirm), hier beim Besuch von Landesinnenminister Thomas Strobl.

Die Mannheimer Oberbürgermeister-Wahl im Sommer des vergangenen Jahres ist gültig. Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Karlsruhe am 10. Oktober den Einspruch eines Bürgers zurückwies, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg diese Entscheidung jetzt in zweiter Instanz bestätigt. Damit übt Christian Specht (CDU) sein Amt nach Angaben der Stadt nicht mehr als bestellter Oberbürgermeister aus. Ab sofort hat er auch ein Stimmrecht im Gemeinderat. Bei seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht hatte der Kläger unter anderem geltend gemacht, ihm sei die Teilnahme an der Wahl nicht möglich gewesen. Auch sei die Kontrolle der Wahlberechtigung der Wähler nicht ordnungsgemäß erfolgt. Außerdem hatte der Kläger, dem eine Nähe zur Reichsbürgerszene nachgesagt wird, die Größe der Wahlbezirke gerügt. All dem folgte die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts nicht und ist nun in seinem Urteil in der nächsten Instanz bestätigt worden. Bereits das Regierungspräsidium hatte die Klage als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen. Christian Specht war am 9. Juli zum neuen Mannheimer Oberbürgermeister gewählt worden. In der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 6. Februar wird der Oberbürgermeister mit einem halben Jahr Verspätung verpflichtet.

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