Mannheim Kommunalaufsicht weist Einsprüche gegen OB-Wahl zurück

Der Moment des Triumphs: Christian Specht nimmt am 9. Juli die Glückwünsche zu seiner Wahl entgegen.
Der Moment des Triumphs: Christian Specht nimmt am 9. Juli die Glückwünsche zu seiner Wahl entgegen.

Die Kommunalaufsicht hat zwei Einsprüche gegen die Oberbürgermeister-Wahl in Mannheim geprüft und abgewiesen. Damit ist das Ergebnis nach Auffassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe gültig. Aus dem notwendig gewordenen zweiten Urnengang am 9. Juli ist Christian Specht (CDU) als Sieger hervorgegangen. Zwei Wahlberechtigte hätten Einsprüche gegen die Neuwahl erhoben. Einer von ihnen sei wieder zurückgenommen worden, hieß es. Die anderen Einspruchsgründe seien als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen worden. Dagegen kann nun innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, soll am Donnerstagabend der Mannheimer Gemeinderat zusammenkommen, um Specht zum Stadtoberhaupt zu bestellen. Erhält der 57-Jährige die Mehrheit der Stimmen, kann er am Freitag sein Amt unter Vorbehalt antreten, bis die Frage juristisch endgültig geklärt ist.

x