Ludwigshafen Nördlich A650: Klare Ansage der OB

Der Protest gegen eine mögliche Gewerbefläche läuft in Ruchheim schon seit Jahren.
Der Protest gegen eine mögliche Gewerbefläche läuft in Ruchheim schon seit Jahren.

Obwohl sie sich das vorbehalten hatte, wird die Stadtverwaltung wohl keine Rechtsmittel gegen zwei Vorhaben einlegen, die der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) im Zuge der sogenannten 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans festschreiben möchte. Auch wenn die Ludwigshafener Wünsche dabei nicht berücksichtigt werden.

Konkret kritisierte die Stadtverwaltung die im Regionalplan festgeschriebene Beibehaltung und Erweiterung des Vorranggebiets für Industrie und Logistik auf dem Standort „Nördlich A650 Ruchheim“ als gewerbliche Entwicklungsfläche sowie den geplanten Verzicht auf Möglichkeiten einer gewerblichen Entwicklung im Bereich Maudach-Süd.

„Wir haben von Beginn an klar und deutlich gesagt, dass eine gewerblich-industrielle Nutzung bei Ruchheim für uns nicht in Frage kommt. Dies ist unvereinbar mit den planerischen Zielen der Stadt und dem politischen Willen des Stadtrats“, argumentiert Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD). Denn dies würde dazu führen, dass die gewerbliche Entwicklung der Stadt auf einen dafür ungeeigneten Standort konzentriert würde – und das bei steigender Verkehrsbelastung für Ruchheim. Die Stadt werde daher alles unternehmen, um ihre „Interessen und damit auch die Interessen Ruchheims durchzusetzen“, betont Steinruck bisher und wiederholte ihren Standpunkt auch am Montag im Stadtrat. „Wir werden nichts tun zum Nachteil der Bürger Ruchheims.“

„Brauchen Spielräume“

Zupass kommt der Stadt, dass sie – Regionalplan hin oder her – weiter die Hoheit darüber hat, wie und ob Gebiete entwickelt werden. „Das Heft des Handelns liegt bei uns“, betonte die OB. Das gelte auch für Maudach-Süd, wo die Stadt gewerbliche Perspektiven sieht. „Wir sind eine wachsende Stadt und erleben Entwicklungen und Bedarfe, denen wir uns stellen müssen. Wir brauchen Entwicklungsspielräume“, so Steinruck.

Der „Einheitliche Regionalplan“ soll die räumliche Entwicklung der Metropolregion Rhein-Neckar in den nächsten 15 Jahren planerisch steuern. Als rechtlich verbindliche Vorgabe formuliert der Plan Ziele zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums sowie unverbindliche Empfehlungen.

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