Ludwigshafen Auch ambulante Pflege ist impfberechtigt

mc_018aa200f73b7dd3

Auch Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste können sich für die Corona-Schutzimpfung registrieren. Darauf weisen die Ludwigshafener Landtagsabgeordneten Heike Scharfenberger und Anke Simon hin. Wer innerhalb der ambulanten Pflege regelmäßig Kontakt mit älteren oder pflegebedürftigen Menschen habe, gehöre nach der Bundesimpfverordnung ebenso wie Pflegekräfte in stationären Einrichtungen zur Gruppe der Personen mit der höchsten Impfpriorität. Somit seien auch ambulante Pflegerinnen und Pfleger berechtigt, sich über die Impfhotline des Landes oder die Online-Registrierung zur Corona-Impfung anzumelden und einen Termin zu vereinbaren, informieren die SPD-Politikerinnen.

„Jede Impfung kann Leben retten“

„Die Corona-Schutzimpfung in den landeseigenen Impfzentren, in den Krankenhäusern sowie durch die mobilen Teams in den Alten- und Pflegeeinrichtungen ist bisher gut angelaufen. Angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen müssen auch Pflegende und Pflegebedürftige im ambulanten Bereich besonders geschützt werden. Wer in der ambulanten Pflege tätig ist, sollte daher von der Möglichkeit Gebrauch machen und sich zur Corona-Impfung anmelden. Jede Impfung kann Leben retten“, appellieren die Politikerinnen. Impfberechtigte Pflegekräfte können sich im Netz unter www.impftermin.rlp.de registrieren. Termine können außerdem über die Impf-Hotline des Landes (0800/5758100) vereinbart werden.

x