Rhein-Pfalz Kreis Kohlhof behutsam weiterentwickeln

Der Ortsteil Kohlhof im Süden von Limburgerhof: ein Dorf mit ganz eigenem Charakter.
Der Ortsteil Kohlhof im Süden von Limburgerhof: ein Dorf mit ganz eigenem Charakter.

«Limburgerhof.»Platz ist da auf dem Kohlhof. Die Grundstücke sind meist groß, es gibt viel Grün und freie Flächen. Wer jedoch in dem Limburgerhofer Ortsteil bauen will – auch auf seinem eigenen Grund und Boden –, stößt auf baurechtliche Schwierigkeiten. Der Bedarf für Häuslebau aber ist wohl vorhanden, wie sich bei einer Anwohnerversammlung gezeigt hat. Nun will man sich im Rathaus Gedanken über die nächsten Schritte machen.

Die Tradition und die Gemeinschaft bewahren, den dörflichen Charakter auf jeden Fall erhalten, aber auch den Ortsteil behutsam und harmonisch weiterentwickeln. Diese Schlagworte sind immer wieder gefallen beim Treffen im Gemeindehaus der Mennoniten auf dem Kohlhof. Bürgermeister Peter Kern (SPD) hatte eingeladen, um vor allem ein Stimmungsbild zu erhalten. „Sie haben ein gewichtiges Wort“, versicherte er den Anwesenden. Schließlich sei der Kohlhof von seiner Geschichte und Struktur etwas Besonderes. Ein „sehr historisches Gebilde“, wie es der Architekt und Planer Rudolf Hammer bezeichnete, mit Wasserläufen von Rehbach und Ranschgraben samt Überschwemmungsgebiet, Landwirtschaft, einem alten Friedhof und Landschaftsschutzgebiet auf engem Raum. Kompliziert ist die baurechtliche Lage, die Hammer geduldig erläuterte. Es gibt keinen Bebauungsplan für den Kohlhof und die angrenzenden Wohngebiete Bachgasse und Schifferstadter Straße. Üblicherweise gilt dann Paragraf 34 des Baugesetzbuches, laut dem ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Im Gegensatz zur Bachgasse jedoch gilt der Kohlhof als Außenbereich mit privilegierter Landwirtschaft – und nicht als Innenbereich. Was zur Folge hat, dass hier Paragraf 35 gilt, und – vereinfacht gesagt – beispielsweise nur gebaut werden darf, wenn der Bau mit Landwirtschaft oder Gartenbau zu tun hat. Ein Wohnhaus für die eigenen Kinder auf dem privaten Grundstück zu bauen, geht demnach aus rechtlichen Gründen nicht. Das haben auch Wilhelm und Luise Schröder schon feststellen müssen. Sie wohnen seit 1985 auf dem Kohlhof und haben vor elf Jahren schon einmal eine Bauvoranfrage gestellt, die positiv beschieden wurde, aber inzwischen verfallen ist. Als es jetzt ernst wurde mit einer Rückkehr der Kinder ins heimatliche Dorf, wurde die erneute Bauvoranfrage für den hinteren Teil des Grundstücks abgelehnt, berichtet Schröder. Die Gesetzeslage ist verändert. Da sind sie nicht die Einzigen. Eine Reihe von Anwohnern hat ähnliche Erfahrungen gemacht oder möchte gerne in Zukunft ein Häuslein einplanen. Die Verbundenheit mit dem Kohlhof ist bei vielen eng, sie sind teilweise seit Generationen hier. Den Bau von Einfamilienhäusern auf bestehenden Grundstücken im Dorf ermöglichen, aber ja nicht den Charakter des Kohlhofs verändern – diesen Wunsch äußerten die, die sich zu Wort meldeten. „Wo gibt es das auch noch, dass die Landwirte noch so wie hier im Ort ihre Betriebe haben?“, sagte auch Hammer. Wie weiter verfahren? Hammer erläuterte die Möglichkeiten: Einen Bebauungsplan für den Kohlhof erstellen, der alle Interessen berücksichtige – Landwirtschaft und Wohnbebauung. Für das ganze Gebiet und nicht nur für einzelne Vorhaben. Denn sonst entstehe ein „Briefmarkenbebauungsplan“ mit unnötigen Kosten, sagte auch Annette Mata, Leiterin des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen bei der Gemeinde Limburgerhof. Die Gemeinde könne laut Hammer auch durch eine Entwicklungs- oder eine Ergänzungssatzung Bauvorhaben in gewissem Umfang ermöglichen. „Wir haben jetzt einen Auftrag und werden uns Gedanken machen“, sagte Peter Kern. Den Ball gab er weiter an seinen designierten Nachfolger Andreas Poignée (CDU), der zur Versammlung gekommen war. Denn ihm würden ja nur noch drei Monate Amtszeit verbleiben.

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