Rheinpfalz Kein Alkoholverbot am Paradeplatz

«Mannheim.» Am Paradeplatz darf weiter Alkohol getrunken werden. Eine Forderung der CDU, dies zu verbieten, hat die Stadt mit Verweis auf die Rechtslage abgelehnt. In jüngster Zeit mehren sich die Beschwerden, dass der zentrale Platz in der Innenstadt zu einem Treffpunkt für Trinker und Obdachlose verkommt.

Vor allem jetzt in der warmen Jahreszeit hat die Trinkerszene den Paradeplatz als einen ihrer bevorzugten Treffpunkte ausgewählt. Aufenthaltsqualität, Sauberkeit und Sicherheitsgefühl der Passanten haben in den Augen der CDU spürbar gelitten. In der jüngsten Sitzung des Sicherheitsausschusses des Gemeinderats erteilte Erster Bürgermeister Christian Specht (CDU) dem Ruf nach einem Alkoholverbot eine glatte Absage. „Es gibt leider hohe Hürden des Landesgesetzgebers für ein solches Alkoholverbot. Die Verwaltung kann keine rechtswidrigen Vorlagen erstellen“, sagte Specht und verwies auf die Bestimmungen des Landes-Polizeigesetzes, das von der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg im November 2017 beschlossen worden war. Danach muss für ein Verbot an einem Ort regelmäßig eine Menschenmenge anzutreffen sein, deren Alkoholkonsum für „überproportionale Störungen“ der öffentlichen Ordnung sorgt. Ein solcher „Brennpunkt“ wird bei rund 100 alkoholbedingten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten pro Jahr angenommen. „Wir erreichen nicht die Zahl von Straftaten, die wir bräuchten, um ein Alkoholverbot zu verhängen“, machte Specht klar. Eine 19-seitige Informationsvorlage seines Dezernats erläutert, dass am Paradeplatz tagsüber nicht mehr als 20 Personen aus dem Trinker-und Obdachlosenmilieu anzutreffen seien. Dazu kämen besonders an Wochenenden abends noch junge Menschen, die vor dem Discobesuch Alkohol konsumierten. Eine „erhebliche Menschenmenge“, wie vom Gesetz gefordert, gebe es nicht, so Specht. Laut Info-Vorlage stellt auch die Polizei kaum alkoholbedingte Störungen fest. So gab es im ersten Halbjahr lediglich einen Fall, als eine stark betrunkene Person Hilfe brauchte. Der Kommunale Ordnungsdienst hat bis Mitte Mai 13 Verstöße am Paradeplatz dokumentiert, die auf Alkoholkonsum zurückzuführen seien. Beispiele sind „wildes Urinieren“ und Belästigungen. Im gesamten Jahr 2017 hat die Polizei 47 Platzverweise wegen Belästigung infolge von Alkoholkonsum verhängt. Dass der am Paradeplatz anzutreffenden Trinkerszene mit dem geltenden Polizeigesetz nicht beizukommen ist, sorgte unter den Stadträten für Unzufriedenheit. „Das Gesetz ist ein Rohrkrepierer“, schimpfte Boris Weirauch (SPD). „Wir hätten uns vom Gesetz mehr gewünscht“, meinte auch Steffen Ratzel (CDU), der vor allem die Grünen dafür verantwortlich machte. „Die Zahlen zeigen, dass es in Mannheim kein großes Problem gibt“, kritisierte Dirk Grunert (Grüne) dagegen eine „herrschende Verbots- und Regelungs-Stimmung“. Die Trinkerszene gefalle ihm zwar nicht, sei aber keine Bedrohung, warb Volker Beisel (FDP) für Toleranz. Eine rechtliche Regelung des öffentlichen Alkoholkonsums sei kaum möglich, verwies er auf das Beispiel Weihnachtsmarkt, wo reichlich getrunken werde.

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