Nussdorf Weingut will Wohnmobilisten beherbergen

Bis zu drei Wohnmobilstellplätze sind bei Weingütern im Außenbereich möglich.
Bis zu drei Wohnmobilstellplätze sind bei Weingütern im Außenbereich möglich.

Ein Nussdorfer Weingut will drei Stellplätze für Wohnmobile errichten. Da diese an der Bauerngasse im Außenbereich entstehen sollen, muss das Vorhaben privilegiert sein. Das ist bei landwirtschaftlichen Betrieben zwar grundsätzlich der Fall, doch muss die zusätzliche touristische Nutzung, sei es durch eine Ferienwohnung, sei es durch besagte Stellplätze, deutlich untergeordnet sein. Der Fachbegriff dafür lautet „mitgezogener“ Betriebsteil, oder umgangssprachlich: Anhängsel. Bei mehr als drei Stellplätzen handelt es sich um einen Campingplatz, doch der ist nicht privilegiert. Darüber gibt es Ärger in Venningen und Dierbach. Das Thema wird am Dienstag vom Bauausschuss behandelt, der als Videokonferenz tagt.

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