Südpfalz CDU: Haftungsfrage für Geothermie regeln

Riss im Asphalt durch Bodenhebungen, die 2014 vom Geothermiekraftwerk Landau ausgelöst worden waren.
Riss im Asphalt durch Bodenhebungen, die 2014 vom Geothermiekraftwerk Landau ausgelöst worden waren.

Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Thomas Gebhart (CDU) hat den Bund aufgefordert, die Haftungsfrage für Schäden durch die Geothermienutzung gesetzlich zu regeln. Die CDU habe dazu im Bundestag einen Antrag eingereicht. Es müsse sichergestellt werden, dass alle Betroffenen unverzüglich, unbürokratisch und zum Neuwert entschädigt würden, wenn es zu Schäden kommen sollte. Anlass sind die Pläne zu einem umfangreichen Ausbau der Geothermie insbesondere im Oberrheingraben, wo außer Wärme und Strom auch Lithium gewonnen werden soll. Nur bei einer gut geregelten Haftung werde es die nötige Akzeptanz der Bürger geben, ist Gebhart überzeugt, der Obmann im Ausschuss für Klimaschutz und Energie ist. „Geothermie kann einen entscheidenden Beitrag zur Wärmeversorgung leisten. Aber gerade aufgrund der Erfahrungen, die wir in der Südpfalz gemacht haben, müssen wir sehr sensibel mit den Risiken umgehen“, so der Abgeordnete. In Landau hatte es 2009 zwei Beben gegeben, die leichte Schäden verursacht hatten, 2013 dann erhebliche Bodenhebungen, die ebenfalls Schäden ausgelöst hatten. Gebhart betont, dass die Schadensregulierung auch im Falle der Zahlungsunfähigkeit der beteiligten Unternehmen sichergestellt sein müsse, zum Beispiel durch ausreichende Versicherungslösungen.

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